Mit der positiven Entscheidung des Olg Frankfurt kann nun die Durchführung des Formwechsels erfolgen. Über die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage ist noch nicht entschieden.

Abo Wind: Oberlandesgericht Frankfurt macht Weg frei für den Formwechsel

(PM) Das Oberlandesgericht (Olg) Frankfurt hat am 29. Februar 2024 einen Freigabebeschluss betreffend den von der ausserordentlichen Hauptversammlung am 27. Oktober 2023 beschlossenen Formwechsel der Abo Wind AG in die Rechtsform der GmbH & Co. KGaA erlassen. Die Hauptversammlung hatte am 27. Oktober 2023 zu Tagesordnungspunkt 1 in der Fassung des Gegenantrags A beschlossen, die Gesellschaft in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der Ahn & Bockholt Management GmbH formzuwechseln (siehe ee-news.ch vom 1.11.23 >>).


Gegen diesen Beschluss haben Aktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben und so war die Eintragung des Formwechsels im Handelsregister bisher blockiert (siehe ee-news.ch vom 14.12.23 >>). Daraufhin hat die Gesellschaft einen Freigabeantrag gem. § 246a deutsches Aktiengesetz beim Oberlandesgericht gestellt. Mit der jetzt zugegangenen positiven Entscheidung des Olg Frankfurt kann nun die Durchführung des Formwechsels erfolgen. Über die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage ist noch nicht entschieden.

Text: Abo Wind AG

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