Vorstand Alexander Reinicke freut sich, dass viele Aktionäre die Chancen erkannt haben, die sich mit einem Wechsel der Rechtsform und der Firmierung für die Gesellschaft ergeben (siehe ee-news.ch vom 7.6.23 >>). Unter anderem die Vertreter der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SDK) hatten sich vor und während der Hauptversammlung vehement gegen den Formwechsel ausgesprochen und Stimmen dagegen gesammelt.
Eintragung beim Handelsregister verzögert sich
Eine große Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre folgte gleichwohl dem Vorschlag. 7‘064‘373 gültige Stimmen wurden zu dem Tagesordnungspunkt abgegeben. Darunter waren 906‘033 Nein-Stimmen (12.83 Prozent). Da Aktionäre bei der Hauptversammlung Widerspruch erklärten, kann der Formwechsel allerdings derzeit noch nicht zur Eintragung beim Handelsregister eingereicht werden.
Vergrösserung des Aufsichtsrats
Neben dem Formwechsel stand auch eine Vergrößerung des Aufsichtsrats auf der Tagesordnung. Wegen der gewachsenen Größe der Gesellschaft mit mittlerweile regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmer*innen in Deutschland unterfällt die Gesellschaft nunmehr dem Drittelbeteiligungsgesetz. Das bedeutet, ein Drittel des Aufsichtsrats ist durch Vertreter*innen der Mitarbeitenden zu besetzen. Im Zuge dessen besteht der Aufsichtsrat künftig aus sechs statt bislang fünf Mitgliedern, die die Geschäftsführung überwachen. Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde mit großer Mehrheit beschlossen, ebenso wie die Wahl der vier Aktionärsvertreter*innen Eveline Lemke, Maike Schmidt, Dr. Alexander Thomas und Martin Giehl in den Aufsichtsrat. Alle Abstimmungsergebnisse sind auf der Internetseite abrufbar.
Gründer behalten Einfluss
Sobald der Formwechsel in eine KGaA im Handelsregister eingetragen ist, bestimmen die beiden Unternehmensgründer, Jochen Ahn und Matthias Bockholt, als Gesellschafter der Komplementärin über die Geschäftsführung der Abo Energy KGaA. Die bisherigen Vorstände werden in der Rolle als Geschäftsführer der Komplementärin das Unternehmen weiterhin führen. Damit behalten die beiden Gründer Einfluss. Das gilt auch für den Fall, dass künftige Kapitalerhöhungen die derzeitige Mehrheit der Gründerfamilien von aktuell ca. 52 Prozent verwässern sollten.
In der künftigen Struktur könne das Unternehmen perspektivisch auf der Eigenkapitalseite weiterwachsen und zugleich den Wettbewerbsvorteil als von den Gründerfamilien geprägtes Unternehmen bewahren, so Vorstand Reinicke. Ziel des Vorstands sei es zudem, in den nächsten Monaten und Jahren mit einer guten Entwicklung des Unternehmens auch jene Aktionäre, die gegen den Formwechsel votiert haben, von dessen Sinnhaftigkeit zu überzeugen.
Text: ee-news.ch, Quelle: Abo Wind AG
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