Freiburg: Elf Freiburger Gemeinden ziehen wegen Windenergie vor Bundesgericht

(SDA) Die Windenergiepläne des Kantons Freiburg sorgen in manchen Gemeinden für rote Köpfe. Deren elf haben nun das Bundesgericht angerufen, weil die Kantonsregierung nicht auf ihr Gesuch um Überarbeitung des Richtplans eintrat. (Texte en français >>)


Die Gemeinden haben die Gerichte angerufen, "um endlich vom Staatsrat angehört zu werden", wie der mit der Verteidigung ihrer Interessen beauftragte Anwalt David Ecoffey am Freitag mitteilte.

Im vergangenen Herbst hatten die Gemeinden Vuisternens-devant-Romont und La Sonnaz die Streichung der im Richtplan enthaltenen Windparkprojekte und die Erarbeitung neuer Grundlagen sowie eine neue Vernehmlassung gefordert. Weitere Gemeinden folgten ihrem Beispiel.

Kurz vor Weihnachten liess sie der Freiburger Staatsrat wissen, dass er aus rechtlichen Überlegungen nicht auf die Gesuche eintreten werde. Stattdessen sollen sich die Gemeinden in der laufenden Vernehmlassung äussern. Nun haben sich elf Gemeinden zusammengetan und sind ans Bundesgericht gelangt. Dieses müsse den Freiburger Staatsrat veranlassen, die aufgeworfenen Fragen zum Richtplan in der Sache zu prüfen.

Unabhängigkeit von Expertenfirma
Die Gegner der Windparks zweifeln unter anderem die Unabhängigkeit einer vom Kanton ausgewählten Expertenfirma an, die den Richtplanprozess begleitete. In den Gemeinden Vuisternens-devant-Romont und La Sonnaz befinden sich vier von insgesamt sieben möglichen Standorten für Windparks, die im Richtplan aufgelistet werden.


Das rechtliche Planungsverfahren

Das dreistufige Planungs- und Bewilligungsverfahren in der Schweiz verläuft in der Regel wie folgt:

  1. Die Kantone legen im Auftrag des Bunds im kantonalen Richtplan Gebiete fest, die für die Windenenergienutzung geeignet sind. Auf dieser Stufe wird eine Vernehmlassung bei den Gemeinden, Verbänden und Interessengruppen durchgeführt.
  2. Ist der kantonale Richtplan ausgearbeitet, müssen die Kantone ihn dem Bund vorlegen, der ihn prüft und genehmigt. Der Bund kann auch Anpassungen fordern. Seit 2018 ist das nationale Interesse am Bau von Windenergieanlagen gesetzlich als gleichrangig mit anderen nationalen Interessen eingestuft.
  3. Auf Gemeindeebene werden die Projekte in den kommunalen Zonen- oder Nutzungsplan aufgenommen und münden letztlich im Baugesuch, über das die Gemeinde entscheidet. Gegen den Nutzungsplan und die Baubewilligung können Anwohnerinnen und Anwohner Einsprache erheben.

©Text: ee-news.ch, Keystone SDA

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1 Kommentare

Max Blatter

Das mit der "Unabhängigkeit" von Expertinnen und Experten ist eh so eine Sache! Wer auf einem Gebiet wirkliche Expertise vorweisen kann, der oder die engagiert sich auch dafür und ist somit bereits nicht mehr unabhängig. Wirklich "unabhängig" ist wohl nur, wer von Tuten und Blasen keine Ahnung hat – das kann's ja auch nicht sein, oder?

Wie auch immer: Ich will ja nicht zum Verschwörungs-Theoretiker werden, aber bei solchen konzertierten Aktionen frage ich mich schon, wer letztlich dahinter steckt? Doch nicht etwa Kreise, die aus kommerziellem Eigennutz die Energiewende torpedieren wollen?

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