Mit den Förderinstrumenten (Marktprämien, Investitionsbeiträge) im Energiegesetz werden in der Schweiz Produktionsanlagen unterstützt, die erneuerbare Energie nutzen. Für das Kapital, das in solchen Anlagen gebunden ist oder in neue Anlagen investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung, die bei der Berechnung der Förderbeiträge berücksichtigt werden muss.
Diese wird in einem durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz festgesetzt, dem so genannten WACC (Weighted Average Cost of Capital). Aufgrund der in der Energieförderungsverordnung festgelegten Berechnungsmethode und nach Konsultation der ElCom setzt das UVEK den nominalen WACC 2024 folgendermassen fest:
- Marktprämien Grosswasserkraft für Fördergesuche aus dem Jahr 2023: 5.11% (Vorjahr 5.23%)
- Investitionsbeiträge für Fördergesuche im Jahr 2024:
Wasserkraft: 5.11% (Vorjahr 5.23%)
Biomasse: 5.11% (Vorjahr 5.23%)
Geothermie: 5.56% (Vorjahr 5.69%)
Photovoltaik Grossanlagen (Art. 71a Energiegesetz): 5.11% (Vorjahr 5.23%)
Windkraftanlagen: 5.33% (Vorjahr 5.46%)
Text: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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