Am 29. September 2023 hat das Parlament das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Dieses beinhaltet Teilrevisionen des Energiegesetzes, des Stromversorgungsgesetzes und Anpassungen am Raumplanungs- und Waldgesetz. Die Vorlage regelt die Weiterführung der Förderung für die erneuerbaren Energien, führt Elemente zur Versorgungssicherheit wie die Wasserkraftreserve ein und enthält Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Änderungen auf Gesetzesebene machen teilweise auch Anpassungen auf Verordnungsstufe notwendig.
Vernehmlassungsverfahren vor Volksabstimmung
Gegen das Gesetz ist das Referendum zustande gekommen. Die Volksabstimmung wird am 9. Juni 2024 stattfinden. Damit die Gesetzes- und Verordnungsänderungen auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt werden könnten, muss das Vernehmlassungsverfahren bereits vor der angesetzten Volksabstimmung durchgeführt werden. Im Falle einer Annahme des Referendums würden die Arbeiten an den Verordnungen eingestellt und die Gesetze und Verordnungen unverändert belassen.
Wichtigste Verordnungsrevisionen
Wichtige Anpassungen gibt es vor allem an der Energieverordnung, der Energieförderungsverordnung, der Stromversorgungsverordnung, der Winterreserveverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung. Ausserdem gibt es eine neue Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe.
Einzelheiten zu den Verordnungsrevisionen sind im beiliegenden Faktenblatt beschrieben. Unter anderem betreffen die neuen Ausführungsbestimmungen Anpassungen bei den Förderinstrumenten, Präzisierungen zum nationalen Interesse von Stromproduktionsanlagen, Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, neue Regelungen bei der Winter-Energiereserve und zu den neu geschaffenen lokalen Energiegemeinschaften.
Faktenblatt zu den Verordnungsänderungen >>
Text: Der Bundesrat
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