Wie der Nationalrat will die Kommission verhindern, dass ausländische Unternehmen unkontrolliert zentrale Energie-Infrastrukturen übernehmen können. Bild: T. Rütti

UREK-S: Ausländische Investitionen in kritische Infrastrukturen übergeordnet regeln

(UREK-S) Die UREK-S befürwortet sektorenübergreifende Regeln für potenziell sicherheitsrelevante ausländische Übernahmen von inländischen Unternehmen, wie sie die neue Vorlage zum Investitionsprüfgesetz vorsieht. Eine separate Lösung für den Energiebereich hält die Kommission nicht für sinnvoll. Darum beantragt sie Nichteintreten auf die Vorlage zur Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller. (Texte en français >>)


Mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S), nicht auf die Vorlage 16.498 einzutreten. Deren Kernanliegen, den Schutz der Infrastrukturen im Energiebereich, teilt die Kommission in vollem Umfang, zumal diese einen hohen Stellenwert für die Sicherheit der Schweiz haben. Wie der Nationalrat will die Kommission verhindern, dass ausländische Unternehmen unkontrolliert zentrale Energie-Infrastrukturen übernehmen können.

Umgehungsmöglichkeiten minimieren
Allerdings hat sich die Ausgangslage in der Zwischenzeit verändert: Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 den Entwurf für ein Investitionsprüfgesetz an das Parlament überwiesen (23.086). Die Vorlage zielt auf Übernahmen, die die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden könnten. Ausländische staatlich kontrollierte Investoren unterstünden neu einer Genehmigungspflicht, sofern sie einen kritischen Bereich beträfen wie etwa die Gesundheits-, Telekom- oder Transportinfrastruktur. Auch die Elektrizitätsproduktion, Erdgasleitungen und Stromnetze sind im bundesrätlichen Entwurf als kritische Sektoren definiert. Vor diesem Hintergrund tritt die Kommission dafür ein, ausländische Erwerbe von Energie-Infrastrukturen über das Investitionsprüfgesetz zu regulieren anstatt auf eine Sonderlösung für den Energiebereich zu setzen. Der Ansatz des Bundesrates bringt aus ihrer Sicht zudem den Vorteil, dass er Umgehungsmöglichkeiten minimiert und Eingriffe nur dort vorsieht, wo die Sicherheit der Schweiz potenziell gefährdet sein könnte. Ausländische Investitionen blieben grundsätzlichen erlaubt, bei Sicherheitsbedenken könnte der Staat aber intervenieren.

Eine Minderheit der Kommission beantragt Eintreten. Aus ihrer Sicht ist die Vorlage 16.498 der richtige Weg, um die Versorgungssicherheit als essentielles Gut zu stärken. Der Verkauf wichtiger Energie-Infrastrukturen ins Ausland solle via Lex Koller nach dem Prinzip «nein, ausser» eingeschränkt werden.

Risikobasierter Hochwasserschutz als Verbundaufgabe
Einstimmig hat die Kommission die Teilrevision des Wasserbaugesetzes (23.030) angenommen. Sie begrüsst es, dass damit eine angemessene Sicherheit vor Naturgefahren mit kostenbewussten Massnahmenkombinationen angestrebt wird und sich der Bund wie bisher an der Finanzierung beteiligt. Punktuell beantragt die Kommission Präzisierungen, etwa in Bezug auf die Verstärkung bestehender Schutzbauten nach Schadensereignissen, wo der Kommission die Verhältnismässigkeit der Anforderung besonders wichtig erscheint.

Eine Minderheit beantragt, im Zweckartikel des Wasserbaugesetzes den Erhalt der ökologischen Funktion der Gewässer zu erwähnen.

Umgang mit ehehaften Wasserrechten
Die Kommission beantragt mit 9 zu 3 Stimmen, den zweiten Punkt der Motion «Ehehafte Wasserrechte schützen und einen klaren Rahmen für die Anwendung der Restwasserbestimmungen schaffen» (23.3498) anzunehmen, und schliesst sich damit dem Nationalrat an. Für die Umwandlung von ehehaften Wasserrechte in Konzessionen sollen klare zeitliche Vorgaben geschaffen werden. Die Kommission möchte damit Rechtssicherheit schaffen und eine einheitliche Umsetzung der Gewässerschutzbestimmungen sicherstellen. Eine Minderheit sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und beantragt, die Motion abzulehnen. Zudem verabschiedete die Kommission mit 11 Stimmen ohne Gegenstimmen bei 2 Enthaltungen ein Postulat mit dem Titel «Inventar der historischen Wasserkraftanlagen in der Schweiz» (24.3007). Mit dem Postulat soll eine umfassende Datengrundlage zu diesen kulturhistorisch wertvollen Anlagen geschaffen werden.

Stromversorgungssicherheit im Winter
Die Kommission hat einstimmig beschlossen, die Motion «Sicherung der Winterstromversorgung durch WKK-Anlagen» (23.3022) zu unterstützen. Diese Motion fordert, im Rahmen des Gesetzesentwurfes zu den Reservekraftwerken (dessen Vernehmlassung am 20. Oktober 2023 abgeschlossen wurde) Massnahmen vorzusehen, mit denen die Stromversorgung im Winter durch Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK-Anlagen) gewährleistet wird. Der Bundesrat soll insbesondere beauftragt werden, die bis 2035 zusätzlich benötigte Leistung und einen möglichen klimaneutralen Betrieb der WKK-Anlagen aufzuzeigen.

Versorgung mit erneuerbarem Gas ausbauen
Die Kommission hat sich mit vier Motionen zur Versorgung mit erneuerbarem Gas befasst. Die erste Motion (23.3019) beauftragt den Bundesrat unter anderem, die inländische Produktion und den erleichterten Import von erneuerbarem Gas zu fördern. Der Anteil von erneuerbarem Gas an der Gasversorgung soll schrittweise erhöht und langfristig auf 100 Prozent ausgebaut werden. Die Kommission teilt dieses Anliegen und betont, wie wichtig es ist, diese Motion im Einklang mit den Bestimmungen im Mantelerlass (21.047) und im derzeit in Revision befindlichen CO2-Gesetz (22.061) umzusetzen. Da momentan auch ein Entwurf für ein Gasversorgungsgesetz ausgearbeitet wird, beantragt die Kommission einstimmig, die Motion anzunehmen und das Thema der erneuerbaren Gase zu berücksichtigen.

Die Motion «Biogasanlagen sollen ihr Gas als Biomethan verkaufen können» (22.3193) fordert Massnahmen, welche die Aufbereitung von Gas zu Biomethan in Biogasanlagen und die Einspeisung von solchem Gas ins Stromnetz fördern. Die Kommission ist der Ansicht, dass die im Bestimmungen des Mantelerlasses bereits in die von der Motion gewünschte Richtung gehen, das Produktionspotenzial jedoch noch besser ausgeschöpft werden könnte, weshalb sie einstimmig beantragt, diese Motion anzunehmen. Auch zwei weitere Motionen empfiehlt sie zur Annahme: Die eine fordert, Biogas, das über das grenzüberschreitende Gasnetz importiert wird, von der CO2--Abgabe zu befreien (21.4318), die andere Motion schlägt vor, Anreize für den Bau von Anlagen zur Umwandlung von Solarstrom in synthetische Gase wie Wasserstoff oder Methan zu setzen (21.4606).

Die Kommission hat am 1. Februar 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (M-E, VS) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.

Text: Parlamentsdienste


0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Partner

  • Agentur Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Ist Ihr Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienz tätig? Dann senden sie ein e-Mail an info@ee-news.ch mit Name, Adresse, Tätigkeitsfeld und Mail, dann nehmen wir Sie gerne ins Firmenverzeichnis auf.

Top

Gelesen
|
Kommentiert