Die ElCom hat am 5. Dezember 2023 entschieden, dass ein intelligentes Messsystem (Art. 17a StromVG) mit Abschaltfunktion als intelligentes Steuer- und Regelsystems (Art. 17b StromVG) gilt und sein Einsatz der Zustimmung bedarf, weil damit der Strombezug ferngesteuert unterbrochen werden kann.
Verbot aus Gründen der Verhältnismässigkeit
Aus Gründen der Verhältnismässigkeit ordnete die ElCom bei einem Endverbraucher, der das Messsystem ablehnt, nicht eine Auswechslung an, sondern ein Verbot, die Abschaltfunktion ohne Zustimmung zu anderen Zwecken als bei Gefährdungen des sicheren Netzbetriebs einzusetzen. Die ElCom entschied weiter, dass die Bearbeitungen der Messdaten durch die Netzbetreiberin sich mehrheitlich auf eine hinreichende rechtliche Grundlage stützen und verhältnismässig sind. Bei wenigen Datenbearbeitungen ordnete sie Anpassungen an.
233-00093 Einsatz eines intelligenten Messsystems gemäss Artikel 17a des Stromversorgungsgesetzes mit Abschaltfunktion, 05.12.2023 >>
Text: Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom)
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