Die Verteilnetzbetreiber können die anfallenden Kosten für die Beteiligung an «Powertracker» und deren Umsetzung und Betrieb als Netzkosten anrechnen.

Elcom: Anrechenbarkeit der Branchenlösung «Powertracker» für den Fall von Netzabschaltungen in einer schweren Mangellage für Elektrizität

(Elcom) Für den Fall einer schweren Mangellage an Elektrizität sind als eine der letzten Massnahmen auch Netzabschaltungen vorgesehen. Der Bundesrat hat dafür den Entwurf einer Verordnung zu Netzabschaltungen publiziert. Nach Artikel 3 dieser Verordnung erfolgen die Netzabschaltungen gemäss den Netzabschaltplänen des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE). (Texte en français >>)


Dieser stellt die Koordination der Netzabschaltungen zwischen den Verteilnetzbetreibern sicher (Art. 3 Abs. 5). Die Verteilnetzbetreiber veröffentlichen die Abschaltzeiten und informieren rechtzeitig die betroffenen Endverbraucherinnen und Endverbraucher sowie die Kantone (Art. 5 Abs. 1). Der VSE stellt die zentrale Publikation der Abschaltzeiten und der betroffenen Teilnetzgebieten sicher (Art. 5 Abs. 2). Die Verteilnetzbetreiber müssen dem VSE dazu die notwendigen Informationen liefern. Der VSE legt die Form und den Zeitpunkt fest. Die Verteilnetzbetreiber sind zum Vollzug an der Verordnung verpflichtet (Art. 6).

Um diesem Erfordernis nachzukommen, wurde aufgrund einer Initiative mehrerer Verteilnetzbetreiber mit Unterstützung u.a. vom VSE und von der Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) der «Powertracker» entwickelt. Dabei handelt es sich um eine webbasierte App, mit welcher im Falle von Netzabschaltungen Krisenorganisationen und Endverbraucher für sämtliche Adressen in der Schweiz die Verfügbarkeit (resp. die Abschaltung) von Elektrizität abrufen/darstellen können. In einem zweiten Schritt sind auch eine mobile App sowie eine maschinenlesbare Schnittstelle angedacht.

Einschätzung des Fachsekretariats der ElCom zum Einsatz von «Powertracker» und der Anrechenbarkeit:

Gemäss der Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft (VOEW) vom 10. Mai 2017 (SR 531.35) gelten die Kosten der einzelnen Unternehmen zur Vorbereitung und zum Vollzug von Massnahmen nach Artikel 1 im Sinne von Artikel 15 StromVG als anrechenbare Netzkosten. Bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ist die ElCom für die Aufsicht über diese Kosten zuständig.

«Powertracker» erfüllt die genannte Vorgabe für die Verteilnetzbetreiber, die Kantone und Endverbraucher über die Abschaltzeiten bei Netzabschaltungen zu informieren. Er stellt zudem gemäss VSE das Instrument der zentralen Publikation der Abschaltzeiten dar. Das Fachsekretariat erachtet die gemeinsame Entwicklung und den einheitlichen Einsatz eines Informationssystems im Sinne einer Branchenlösung als effizient im Sinne von Artikel 15 Absatz 1 des Stromversorgungsgesetzes. Das Fachsekretariat geht entsprechend davon aus, dass Verteilnetzbetreiber im Sinne eines effizienten Netzbetriebs die Powertracker-Lösung verwenden, zumal weitere, separate Eigenentwicklungen zwangsläufig mit zusätzlichen Fixkosten einhergehen würden. Die Verteilnetzbetreiber können die anfallenden Kosten für die Beteiligung an «Powertracker» und deren Umsetzung und Betrieb als Netzkosten anrechnen. Die Entwicklung eigener Lösungen bietet dagegen i.d.R. keinen erheblichen Mehrwert zur Erfüllung der rechtlichen Vorgaben zur Informationspflicht bei Netzabschaltungen. Das Fachsekretariat behält sich daher vor, die Anrechenbarkeit eigener Lösungen abzulehnen.

Zur Verordnung zu Netzabschaltungen >>

Text: Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom)

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