Der Bericht des IRSN bestätigt, dass das schweizerische System der Störfallanalyse im Einklang mit internationalen Empfehlungen ist und mit dem rechtlichen Rahmen ähnlich entwickelter Länder übereinstimmt. Bild: ZVG

Bundesrat: Störfallanalysen von Schweizer Kernanlagen im Einklang mit internationalen Empfehlungen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 den Postulatsbericht «Störfallanalysen bei Kernanlagen und ionisierende Strahlung im Niedrigdosisbereich» verabschiedet. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die geltenden Regelungen in der Kernenergiegesetzgebung in Einklang mit den internationalen Empfehlungen sind und es keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf für eine erneute Anpassung gibt. (Texte en français >>)


Mit Störfallanalysen müssen die Betreiber von Kernanlagen nachweisen, dass ihre Anlage ausreichend sicher ist. Das Postulat der ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie beauftragte den Bundesrat, das gesamte System der Störfallanalyse und der Störfallkategorien in der Strahlenschutzverordnung und der Kernenergieverordnung überprüfen zu lassen.

Radioprotection et de Sûreté Nucléaire
Zur Erfüllung des Postulats setzte das Bundesamt für Energie eine Expertengruppe ein. Darin vertreten waren die Präsidenten der Eidgenössischen Kommission für Strahlenschutz, der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit und der Leiter der Abteilung Strahlenschutz im Gesundheitsministerium von Luxemburg. Für die Durchführung der Überprüfung wählte die Expertengruppe als unabhängige Institution das französische Institut de Radioprotection et de Sûreté Nucléaire (IRSN) aus.

Der Bericht des IRSN bestätigt, dass das schweizerische System der Störfallanalyse im Einklang mit internationalen Empfehlungen ist und mit dem rechtlichen Rahmen ähnlich entwickelter Länder übereinstimmt. Eine Besonderheit der Schweiz ist, dass sie als einziges Land die Dosiskriterien so streng anwendet, dass die Nichteinhaltung zur vorläufigen Ausserbetriebnahme der Anlage führen kann.

Schlussfolgerungen von 2018 weiterhin gültig
Das IRSN stellt weiter fest, dass die Schlussfolgerungen des 2018 publizierten Berichts des Bundesrates «Kenntnisstand betreffend Risiken ionisierender Strahlung im Niedrigdosisbereich auch im Lichte der neuesten Erkenntnisse zu den Gesundheitseffekten bei niedrigen Dosen weiterhin gültig sind. Die in der Strahlenschutzverordnung festgelegten Dosisgrenzwerte und weitere Dosiskriterien stellen nach wie vor sicher, dass das Risiko für die Bevölkerung tragbar ist. Die schweizerische Gesetzgebung und die damit verbundenen Dosiswerte sind gemäss IRSN nicht in Frage gestellt. Die Expertengruppe stimmt dieser Schlussfolgerung zu.

Der Bundesrat hatte per Februar 2019 eine Teilrevision der Kernenergieverordnung in Kraft gesetzt, mit der die Vorgaben zu Störfallanalysen präzisiert wurden. Gestützt auf den Überprüfungsbericht des IRSN und den Begleitbericht der Expertengruppe zieht der Bundesrat das Fazit, dass die geltenden Regelungen in der Kernenergiegesetzgebung für die Störfallanalyse international breit abgestützt sind und es keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf für eine weitere Anpassung gibt.

Text: Der Bundesrat

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