Die Förderquote wird von bisher 40% auf 50% der anrechenbaren Kosten erhöht (in Ausnahmefällen für Pilotprojekte bis auf 70%). Auch die Definition der anrechenbaren Kosten wird leicht angepasst. Bild: T. Rütti

Bundesrat: Setzt verbesserte Förderbedingungen für Pilot- und Demonstrationsprojekte vorzeitig in Kraft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. November 2023 eine Änderung von Artikel 53 des Energiegesetzes per 1. Januar 2024 vorzeitig in Kraft gesetzt. Damit werden die Förderbedingungen für Pilot- und Demonstrationsprojekte (P+D) verbessert. Der Artikel wurde im Rahmen des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) angepasst, dem die Schweizer Stimmbevölkerung im Juni 2023 zugestimmt hat. Die übrigen Regelungen des KlG werden voraussichtlich per 1. Januar 2025 in Kraft treten. Derzeit werden die dafür nötigen Anpassungen von Verordnungen vorbereitet. (Texte en français >>)


Die Schweizer Stimmbevölkerung hat das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) in der Referendumsabstimmung vom 18. Juni 2023 angenommen. Damit wird unter anderem auch Artikel 53 des Energiegesetzes angepasst, der die Förderbedingungen für Pilot- und Demonstrationsprojekte verbessert: Die Förderquote wird von bisher 40% auf 50% der anrechenbaren Kosten erhöht (in Ausnahmefällen für Pilotprojekte bis auf 70%). Auch die Definition der anrechenbaren Kosten wird leicht angepasst.

Für den Vollzug dieses Artikels sind keine Verordnungsänderungen erforderlich, so dass er vorzeitig per 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Damit wird verhindert, dass Innovationsprojekte, die aktuell in Vorbereitung sind, gestoppt werden, um auf die verbesserten Förderbedingungen zu warten.

Erlasstext >>

Text: Der Bundesrat

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