Die WBF-Verordnung über die Pflichtlagerfreigabe von flüssigen Treib- und Brennstoffen ist per 15. Oktober 2023 aufgehoben.

BWL: Versorgung der Schweiz mit flüssigen Treib- und Brennstoffen wieder sichergestellt

(BWL) Die Schweiz kann wieder normal mit flüssigen Treib- und Brennstoffen versorgt werden. Der Markt braucht keine Unterstützung mehr durch die Pflichtlager für Mineralölprodukte. Deshalb ist per 15. Oktober 2023 die Verordnung zur Öffnung aller Pflichtlager für Mineralölprodukte nach einem Jahr aufgehoben. (Article en français >>)


Bei der Versorgung der Schweiz mit Mineralölprodukten hatte sich im Herbst 2022 eine schwere Mangellage abgezeichnet (siehe ee-news.ch vom 23.8.22 >>): Der Transport auf dem Rhein war angesichts historisch tiefer Pegelstände schwierig geworden und auch die internationalen Bahntransporte hatten grosse Probleme. Damit waren die zwei Transportwege gestört, auf denen über die Hälfte der Mineralölprodukte in die Schweiz kommen. Zudem verunsicherte der Ukrainekrieg die Mineralölmärkte stark. Importe wurden wegen den starken Preiserhöhungen nur zurückhaltend getätigt.

Verordnung über die Pflichtlagerfreigabe
Mit der Öffnung aller Pflichtlager für Benzin, Diesel, Heizöl und Flugpetrol konnte der Markt ab dem 3. Oktober 2022 unterstützt werden. Anfangs 2023 kamen langanhaltende Streiks in Frankreich erschwerend hinzu. Diese führten zu Versorgungsengpässen beim Flugpetrol und die Raffinerie Cressier wurde nur eingeschränkt mit Rohöl beliefert. Nach diesen Engpässen hat sich die Versorgungslage in der Schweiz in der Zwischenzeit wieder normalisiert. Die WBF-Verordnung über die Pflichtlagerfreigabe von flüssigen Treib- und Brennstoffen ist deshalb per 15. Oktober 2023 aufgehoben.

Text: Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL)

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