Diese Massnahme gilt vom 22. August bis 30. September 2022. Das BWL kann in eigener Kompetenz eine Unterschreitung bis 20 Prozent beschliessen.

BWL: Zweite Pflichtlagerunterschreitung für Mineralölprodukte

(BWL) Die Versorgung der Schweiz mit Mineralölprodukten bleibt eine logistische Herausforderung. Deshalb hat das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) beschlossen, eine zweite Pflichtlagerunterschreitung vorzunehmen. Damit können bis Ende September 2022 weitere 12.8 Prozent der gesamten Pflichtlagermenge bezogen werden. (Texte en français >>)


Diese Massnahme gilt vom 22. August bis 30. September 2022. Das BWL kann in eigener Kompetenz eine Unterschreitung bis 20 Prozent beschliessen.

Rekordtiefen Rheinpegeln
Auf dem internationalen Markt sind Mineralölprodukte weiterhin ausreichend vorhanden. Problematisch sind die anhaltenden und sich verschärfenden logistischen Probleme auf dem Wasser und der Schiene beim Transport der Mineralölprodukte in die Schweiz. Die langanhaltende Trockenheit führt zu rekordtiefen Rheinpegeln, so dass die Lademengen drastisch reduziert werden mussten und dieser Transportweg für die Schweiz nahezu zum Erliegen gekommen ist. Zudem kommt es im grenzüberschreitenden Bahnverkehr aufgrund von Personalengpässen und Bauarbeiten seit längerem zu Ausfällen und massiven Verspätungen.  Bei unveränderter Lage wird die Pflichtlagerunterschreitung bis in den Herbst 2022 andauern.

12.8 Prozent des Pflichtlagers
Um die Versorgung der Schweiz mit Mineralölprodukten trotz der logistischen Herausforderungen sicherzustellen, hat das BWL beschlossen, vorübergehend die Mineralöl-Pflichtlager bis Ende September 2022 um 490'000 m3 zu unterschreiten. Diese Menge entspricht rund 12.8 Prozent der gesamten vom Bund vorgeschriebenen Mineralöl-Pflichtlager. Dieser Schritt erfolgt zusätzlich zu der ersten bewilligten Pflichtlagerunterschreitung in Höhe von 6.5 Prozent, welche seit dem 25. Juli 2022 andauert.

Letztmals im Sommer 2018
Die letzte Pflichtlagerunterschreitung bei Mineralölprodukten wurde im ebenfalls sehr trockenen Sommer 2018 beschlossen, als der Transport auf dem Rhein nur noch sehr eingeschränkt möglich war.

Text: Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung

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