Die EU verpflichtet Mitgliedstaaten ohne eigene Gasspeicher, auch im Winter 2023/24 15% ihres Jahresverbrauchs in anderen EU-Staaten einzulagern. Die Schweiz beteiligt sich weiterhin solidarisch an der Füllung der europäischen Speicher. Bild: Rütti

Bundesrat und Branche: Schaffen auch für den kommenden Winter eine Gasreserve

(Bundesrat) Mit Blick auf einen drohenden Engpass verpflichtet der Bundesrat die Gasbranche auch für den kommenden Winter 2023/2024 dazu, eine Gasreserve anzulegen. Der Bundesrat hat am 1. Februar eine entsprechende Grundlage geschaffen. Er hat die Verordnung für eine Gasreserve angepasst und um ein Jahr verlängert. Das Konzept dazu kam von der Gasbranche. (Texte en français >>)


Die Schweiz bezieht Gas fast vollständig aus dem Ausland und hat keine eigenen saisonalen Speicher. Müsste Gas sofort bezogen werden, ist die in ausländischen Speichern gehaltene Reserve über 6 TWh eine gute Absicherung. Diese Menge entspricht in etwa 15 Prozent des jährlichen Gasverbrauchs der Schweiz.

Eine gewisse EU-Kompatibilität
Die bereits diesen Winter praktizierte Speicherung verschafft der Schweiz eine gewisse EU-Kompatibilität. Die EU verpflichtet Mitgliedstaaten ohne eigene Gasspeicher, auch im Winter 2023/24 15 Prozent ihres Jahresverbrauchs in anderen EU-Staaten einzulagern. Damit beteiligt sich die Schweiz weiterhin solidarisch an der Füllung der europäischen Speicher.

Mehrkosten auf Netznutzungsgeld überweisen
Zur Sicherstellung der Erdgasreserve sind auch unter der angepassten Verordnung die fünf regionalen Gasnetzbetreiber verpflichtet. Auch an der Übernahme der Kosten ändert sich nichts. Die wegen der Sicherstellungspflicht entstehenden Mehrkosten können weiterhin auf die Netznutzungsentgelte überwälzt werden. Diese Möglichkeit wird in der angepassten Verordnung erneut und rein deklaratorisch erwähnt.

Der Bundesrat erwartet, dass die Kostenüberwälzung auch weiterhin auf verursachergerechte und diskriminierungsfreie Weise erfolgt.

Verzicht auf Optionen
Die am 23. Mai 2022 in Kraft getretene Verordnung für eine Gasreserve 2022/23 umfasste auch Optionen für zusätzliche Gaslieferungen nicht-russischen Gases. Darauf wird in der nun geänderten Verordnung verzichtet. Russisches Gas wird 2023/24 auf dem europäischen Markt voraussichtlich gar nicht mehr verfügbar sein. Damit entfällt auch das Ausfallsrisiko. Für den Fall, dass dieses Instrument wider Erwarten erneut benötigt werden sollte, kann zu einem späteren Zeitpunkt die Situation neu beurteilt und die erforderlichen Massnahmen rasch angeordnet werden

Nur mit Frankreich staatsrechtlich gesichert
Die nun verlängerte Reservehaltung für den Winter 2023/24 deckt jedoch Ausfälle von Lieferungen möglicherweise nicht vollständig ab. Bei einer schweren Versorgungskrise ist der Zugriff auf die ausländischen Speicher nicht automatisch gegeben. Einzig mit Frankreich sind die Lieferungen staatsvertraglich gesichert. Dies bleibt ein ernst zu nehmendes Risiko bei einer europaweiten, schweren Krisensituation.

Verordnung >>

Text: Der Bundesrat

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