Gründe für diese leichte Netzentgeltveränderung sind der voranschreitende Netzausbau und damit die gestiegenen Investitionskosten sowie höhere Kosten für die Netz- und Kapazitätsreserve. Bild: Tennet

Tennet: Netzentgelte 2022 bleiben praktisch auf Vorjahres-Niveau

(PM) Die Netzentgelte werden im Versorgungsgebiet von Tennet im kommenden Jahr voraussichtlich nur marginal um rund 0.5 Prozent gegenüber 2021 steigen. Rechnerisch würden für einen durchschnittlichen Haushalt im Netzgebiet von Tennet mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden die Netzentgelte für das Übertragungsnetz damit lediglich um rund 35 Cent auf circa 63 Euro im Jahr steigen.


Der Übertragungsnetzbetreiber hat 1. Oktober seine vorläufigen Netzentgelte für das Jahr 2022 vorgelegt, spätestens am 31. Dezember 2021 werden die endgültigen Netzentgelte für 2022 veröffentlicht.

Voranschreitende Netzausbau
Gründe für diese leichte Netzentgeltveränderung sind der voranschreitende Netzausbau und damit die gestiegenen Investitionskosten sowie höhere Kosten für die Netz- und Kapazitätsreserve. Zudem schlagen gestiegene Kosten für die Beschaffung von Systemdienstleistungen (Netzverluste und Regelleistung) zu Buche. Demgegenüber mildern der Effekt der weiteren Vereinheitlichung der Netzentgelte auf Übertragungsnetzebene sowie sinkende Engpasskosten infolge des fortschreitenden Netzausbaus einen höheren Anstieg ab. Der Kostenanteil für netzstabilisierende Maßnahmen verbleibt insgesamt betrachtet jedoch auf relativ hohem Niveau. Dazu zählen auch Redispatch (Verlagerung von konventioneller Erzeugung) und Windabregelungen, mit denen Transportengpässe im Übertragungsnetz behoben werden. Um diesen Kostenanteil auch zukünftig immer mehr zu begrenzen, setzt TenneT seine besonderen Anstrengungen beim Netzausbau fort und wird die Investitionen in diesem Bereich auch zukünftig erhöhen.

Einführung bundeseinheitlicher Netzentgelte
Im Jahr 2022 erfolgt der vierte und vorletzte Schritt bei der Einführung bundeseinheitlicher Netzentgelte auf Grundlage des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG), das im Juli 2017 in Kraft getreten ist. Es sieht eine schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte ab 2019 über fünf Jahre vor, sodass ab dem Jahr 2023 die Netzentgelte komplett vereinheitlicht sein werden. Der bundeseinheitliche Netzentgeltanteil wird im Jahr 2022 aus 80 Prozent der jeweiligen Kostenbasis (Erlösobergrenze) der Übertragungsnetzbetreiber errechnet. Von den übrigen 20 Prozent werden die unternehmensindividuellen Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber bestimmt.

Text: Tennet

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