Die Studie zeigt, dass die vom BWE geforderten zusätzlichen Ausschreibungen nicht nur möglich, sondern auch dringend notwendig sind, um Ausbaudelle der Windenergie an Land in den Jahren 2019 und 2020 zu vermeiden. ©Bild: BWE

BWE: Legt Analyse zu kurzfristigem Potential Wind an Land für 2018/2019 vor

(BWE) Um einen stabilen Ausbau der Windenergie an Land sicherzustellen, fordert der Bundesverband Windenergie (BWE) die verpflichtende Einführung der BImSchG-Genehmigung als Grundvoraussetzung zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren. Darüber hinaus muss zusätzliches Volumen ausgeschrieben werden, um die für 2019 absehbare Zubaudelle abzufedern.


Ob hierfür ausreichend genehmigte Projekte zur Verfügung stehen, hat der BWE in einer Analyse des kurzfristigen Potentials ermitteln lassen.

Angebot ausreichend, um Wettbewerb zu schaffen
In einer Studie sieht Enervis Energy Advisors GmbH (enervis) für die Jahre 2018 und 2019 ein ausreichendes Angebot an Projekten mit BImSchG-Genehmigung (Genehmigung nach dem deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz), das die Nachfrage im Ausschreibungsverfahren nicht nur deckt, sondern ausreichend übersteigt, um Wettbewerb zu schaffen. Enervis macht im Rahmen einer quantitativen Evaluation der zeitlichen Mengenstruktur von Onshore-Windenergieprojekten für 2018 und 2019 sichtbar, welches Potenzial von Windenergieanlagen mit BImSchG-Genehmigung im Zeitverlauf zur Verfügung steht.

Deutlich wird, dass die Forderungen des BWE nach einem zusätzlichen Ausschreibungsvolumen von 1500 – 2000 MW jeweils im Jahr 2018 und 2019 und im Folgejahr mit einer Steuerungsfunktion der Bundesnetzagentur von 500 MW nicht nur industriepolitisch begründbar ist, sondern durch genehmigungsfähiges Volumen abgebildet werden kann.

Die Ergebnisse der Studie auf einen Blick:

  • Kurzfristig steht für 2018 ein Angebotspotenzial von ca. 5.500 MW zur Verfügung.
  • Das aggregierte Angebot 2018/19 lässt einen deutlichen Angebotsüberhang erwarten. Eine einfache Angebotsdeckung oder eine Unterdeckung ist auch bei einem zusätzlichen Ausschreibungsvolumen nicht zu erwarten.
  • Die Studie geht von konservativen Annahmen aus und unterstellt beispielsweise, dass die Windenergie an Land 100% der Zuschläge aus den gemeinsamen Ausschreibungen erhält. Zudem sind die Genehmigungsquoten für 2018 und 2019 beabsichtigt niedrig geschätzt. Bei einer weniger konservativen Annahme, die die Erfahrungen der vergangenen Jahre stärker gewichtet, würde das Angebot die Nachfrage sogar noch deutlicher überschreiten.

WWG-Anpassung dringend notwendig
„Eine unmittelbare Anpassung des EEG ist dringend notwendig. Die vom BWE geforderten zusätzlichen Ausschreibungen sind nicht nur praktisch möglich, sondern dringend notwendig, wenn der Gesetzgeber eine Ausbaudelle der Windenergie an Land in den Jahren 2019 und 2020 vermeiden und einen Mehrbeitrag zum Klimaschutz bis zum Jahr 2020 erreichen will. Bereits heute gibt es eine Vielzahl von Projekten mit BImSchG-Genehmigung, die aufgrund der Fehlkonstruktion im EEG 2017 und des zu geringen Ausschreibungsvolumens nicht umgesetzt werden können. Das hat fatale Folgen für Zulieferer, Hersteller und Projektierer auf der einen und für die Umwelt auf der anderen Seite. Schon heute könnte die Windenergie einen deutlich stärkeren Beitrag zur CO2-Einsparung leisten“, so BWE-Präsident Hermann Albers anlässlich der Veröffentlichung der Studienergebnisse. „In den Folgejahren sind aber auch die Bundesländer gefragt die teilweise beschränkende Politik gegenüber der Windenergie aufzugeben und ausreichend Flächen für diese Technologie zur Verfügung zu stellen. Die aktuellen Diskussionen geben dabei Hoffnung.“

EEG-Ausschreibungen für Wind an Land: Mengenanalyse für 2018 und 2019 >>

Text: Deutscher Bundesverband Windenergie (BWE)

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