Im Unterschied zur Initiative soll der Abschaltungstermin jedoch in Absprache mit der BKW AG festgelegt werden.

Kanton Bern: Abschaltung AKW Mühleberg bis spätestens 2022

(PM) Der Regierungsrat des Kantons Bern schickt seinen Gegenvorschlag zur Initiative «Mühleberg vom Netz» in die Vernehmlassung. Das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) soll in Absprache mit der BKW so rasch wie möglich, spätestens jedoch bis 2022 vom Netz gehen. Ein mit der BKW koordinierter Ausstieg vermeidet grosse Haftungsrisiken für den Kanton. Mit dem Gegenvorschlag konkretisiert der Regierungsrat seine Energiepolitik, die einen geordneten Atomausstieg vorsieht.


Im Februar 2012 reichte ein Komitee die Initiative «Mühleberg vom Netz» ein. Die Initiative verlangt, dass der Kanton als Mehrheitsaktionär der BKW dafür sorgt, dass das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) sofort ausser Betrieb genommen wird. Der Regierungsrat hat beschlossen, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber zustellen.

Initiative enthält grosse Haftungsrisiken für Kanton

Die von der Initiative geforderte sofortige Abschaltung könnte zu massiven Folgekosten für den Kanton führen. Denn der Kanton kann nicht eine sofortige Abschaltung des KKM verfügen, sondern müsste sie als Mehrheitsaktionär der BKW AG erzwingen. Weil sich die vom Kanton dafür zu beauftragenden Verwaltungsräte mit einem solchen Entscheid nicht gewinnorientiert verhalten würden, wäre der Kanton gegenüber den andern Aktionären haftbar. Die Schadenersatzforderungen könnten sich im dreistelligen Millionenbereich bewegen. Ein solches Haftungsrisiko kann der Kanton nicht eingehen. Zudem steht die Initiative im Widerspruch zur aktuellen Energiepolitik, die einen gezielten, aber geordneten Ausstieg aus der Atomenergie anstrebt.


Gegenvorschlag mit definiertem Abschalttermin
Mit dem Gegenvorschlag verfolgt der Regierungsrat grundsätzlich dasselbe Ziel wie die Initiative: Der Kanton als Mehrheitsaktionär soll dafür sorgen, dass das KKM möglichst rasch abgeschaltet wird. Im Unterschied zur Initiative soll der Abschaltungstermin jedoch in Absprache mit der BKW AG festgelegt werden. Der Gegenvorschlag nennt zudem einen klaren Endtermin: Das KKM darf nur noch bis spätestens Ende 2022 in Betrieb sein. Damit soll erstmals in der Schweiz für ein bestehendes Kernkraftwerk ein spätest möglicher Abschaltungstermin festgelegt werden. Unabhängig vom Gegenvorschlag und den genannten Fristen müsste das KKM selbstverständlich unverzüglich abgeschaltet werden, wenn der sichere Betrieb durch die Betreiberin bzw. die Aufsichtsbehörde nicht mehr gewährleistet wäre.

Konkretisierung der kantonalen Energiepolitik

Der Gegenvorschlag ist bestmöglich mit der Planung der BKW AG koordiniert und wird vom Unternehmen grundsätzlich begrüsst. Gemäss aktueller Planung geht auch die BKW AG von einem Planungshorizont bis 2022 aus. Mit der engen Koordination und Absprache mit der Betreiberin werden die Haftungsrisiken des Kantons weitgehend minimiert. Der Gegenvorschlag entspricht der heutigen Energiepolitik des Kantons und vom Bund und konkretisiert diese insofern, als erstmals ein spätester Abschaltungstermin für ein bestehendes Kernkraftwerk festgelegt wird. Schliesslich trägt die offene und flexible Ausgestaltung des Gegenvorschlags auch den aktuellen Unsicherheiten bezüglich der weiteren Laufzeit des KKM Rechnung, welche sich aus hängigen Beschwerdeverfahren zur Betriebsbewilligung und Forderungen des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI bezüglich der Nachrüstung des KKM ergeben.

Bis Ende Mai in der Vernehmlassung

Der Gegenvorschlag ist bis Ende Mai 2013 in der Vernehmlassung. Der Regierungsrat wird die Vorlage voraussichtlich Mitte August 2013 zuhanden des Grossen Rates verabschieden.

Text: Kanton Bern

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