Anpassungen gab es auch bei der Elektrizität: Bisher wurde der Schweizer Lieferantenstrommix basierend auf Herkunftsnachweisen (HKN) verwendet. Per 1. Januar 2023 wird nun auf den Verbraucherstrommix umgestellt.

BFE: Anpassung der Energieetikette für Neuwagen ab 1. Januar 2023

(BFE) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen neu eingeteilt. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der jährlichen Überprüfung, die in der Energieeffizienzverordnung (EnEV) vorgeschrieben ist. Zudem wurde die neue Methodik zur Berechnung der Kategoriengrenzen umgesetzt. (Article en français >>)


Seit März 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die Energieetikette unterteilt die Personenwagen in sieben Effizienzkategorien von A bis G: A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug. Daneben enthält die Etikette weitere Angaben wie zum Beispiel zum Treibstoffverbrauch oder zu den CO2-Emissionen und ermöglicht so einen energie- und umweltbewussten Autokauf.

Die wichtigsten Änderungen
Die Grundlagendaten der Energieetikette werden vom UVEK jährlich aktualisiert und neu berechnet. Dabei werden auch die Faktoren zur Berechnung der Primärenergie-Benzinäquivalente und der CO2-Emissionen aus den Vorprozessen überprüft: Sie werden an die neuen Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik und an die internationalen Entwicklungen angepasst.

Die Festlegung der Kategoriengrenzen erfolgte bisher auf Basis des Marktangebots und wurde jährlich neu berechnet. Mit der EnEV-Revision vom 3. Juni 2022 (siehe ee-news.ch vom 7.6.2022 >>) wurde die Berechnungsmethodik angepasst: Die Energieeffizienzkategorien werden per 1. Januar 2023 neu auf Basis des Zielwerts der CO2-Emissionsvorschriften festgelegt. Als Grundlage für die Berechnung der Energieeffizienzkategorien werden weiterhin Primärenergie-Benzinäquivalente verwendet. Diese dienen zur einheitlichen Erfassung des Energieverbrauchs verschiedener Antriebstechnologien.

Verbraucherstrommix statt Lieferantenstrommix
Anpassungen gab es auch bei der Elektrizität: Bisher wurde der Schweizer Lieferantenstrommix basierend auf Herkunftsnachweisen (HKN) verwendet. Per 1. Januar 2023 wird nun auf den Verbraucherstrommix umgestellt. Der Verbraucherstrommix basiert auf der inländischen Produktion und dem Handel mit dem Ausland und bildet somit die Qualität des effektiv verbrauchten Stroms besser ab.

Der Durchschnitt der CO2-Emissionen aller im Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis zum 31. Mai 2022 in Verkehr gesetzten Neuwagen wird auf der Energieetikette nicht mehr angezeigt. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2020. Der Wert muss aber weiterhin in Preislisten und Online-Konfiguratoren angegeben werden. Im Jahr 2022 lag der Wert bei 149 g/km (auf Basis von WLTP-Daten gerechnet). Für das Jahr 2023 beträgt der Wert neu 129 g/km (WLTP).

Verordnung des UVEK über die Festlegung zur Angabe des Energieverbrauchs und weiterer Eigenschaften von Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschleppern >>

Text: Bundesamt für Energie (BFE)

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