12 Gebote (24‘284 kW) mussten aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden. Insgesamt bezuschlagte die die Bundesnetzagentur 30 Gebote mit einer Leistung von 203‘721 kW. Die erfolgreichen Gebote verteilen sich auf Flächen in zehn Bundesländern, darunter insbesondere Bayern (75‘476 kW für 10 Zuschläge), Saarland (40‘000 kW für 4 Zuschläge), Brandenburg (35‘281 kW für 2 Zuschläge) und Sachsen-Anhalt (23‘907 kW für 4 Zuschläge).
Durchschnittlicher Zuschlagswert beträgt 5.33 ct/kWh
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4.97 ct/kWh und 5.61 ct/kWh (Vorrunde 4.88 bis 5.74 ct/kWh). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert (vor Eingang der Zweitsicherheiten) beträgt in diesem Verfahren 5.33 ct/kWh. Damit liegt der Durchschnittswert etwas unterhalb des Vorrundenwertes von November 2019 (5.40ct/kWh), aber oberhalb des Durchschnittswertes für die letzte technologiespezifische Solarausschreibung im März 2020 (5.18 ct/kWh).
Besonderes Vorgehen aufgrund von Corona
Aufgrund der Corona-Pandemie wird entgegen dem üblichen Vorgehen die Zuschlagsentscheidung zunächst nicht im Internet bekanntgegeben. Zugunsten der erfolgreichen Bieter beginnen damit wichtige Fristen nicht zu laufen. Nach Beruhigung der Lage wird die Bekanntgabe nachgeholt.
Die nächsten technologiespezifischen Ausschreibungstermine des Jahres sind für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen am 1. Juni 2020. Informationen hierzu können auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abgerufen werden.
Text: Deutsche Bundesnetzagentur (BNetzA)
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