Erfolgreiche Bieter können die Plangenehmigung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark beantragen. Es besteht ein Anspruch auf Anschluss des Windparks an das Stromnetz.

Deutschland: Bundesnetzagentur startet weitere Ausschreibungen für Offshore-Windparks mit 5500 MW

(PM) Die deutsche Bundesnetzagentur hat eine weitere Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See gestartet. Sie umfasst insgesamt 5500 MW vorgesehene Erzeugungsleistung auf drei zentral voruntersuchten Flächen in der Nordsee. Die drei Flächen liegen ca. 110 km nordwestlich von Borkum am Rande der Grenze zur niederländischen ausschliesslichen Wirtschaftszone.

Das deutsche Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat die Flächen im Auftrag der Bundesnetzagentur voruntersucht. Dabei wurden wesentliche Informationen – etwa über die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse – erhoben. Diese werden im Rahmen der Ausschreibung allen Interessierten zur Verfügung gestellt. Erfolgreiche Bieter müssen diese Untersuchungen – anders als bei den nicht zentral voruntersuchten Flächen – im Anschluss nicht mehr selbst durchführen.

Vergabe nach qualitativen Zuschlagskriterien
Der Zuschlag erfolgt, wie erstmalig im letzten Jahr durchgeführt, nach einem gesetzlich vorgegebenen Punktesystem. Bis zu 60 Punkte werden für den Gebotswert vergeben, der die Zahlungsbereitschaft des Bieters widerspiegelt. Daneben finden auch sogenannte qualitative Kriterien Anwendung. Bewertet werden dabei der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern bei der Herstellung der Windenergieanlagen, der Anteil von Auszubildenden, die Verwendung besonders umweltschonender Gründungsmethoden sowie der Umfang langfristiger Stromlieferungen an Dritte. Für die qualitativen Kriterien werden insgesamt bis zu 35 Punkte vergeben.

Die Zahlungen des erfolgreichen Bieters fliessen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung. In den letzten Ausschreibungen zentral voruntersuchter Flächen im Jahr 2023, bei denen insgesamt 1800 MW ausgeschrieben worden waren, hatte sich ein Gesamterlös von 784 Mio. € ergeben (siehe ee-news.ch vom 11.8.23 >>).

Gebote bis zum 1. August 2024
Gebote sind bis zum 1. August 2024 abzugeben. Nach Prüfung der Gebote und Durchführung des Zuschlagsverfahrens werden die Bieter über die Entscheidung informiert und die Ausschreibungsergebnisse veröffentlicht. Wer bezuschlagt wird, erhält das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie die Plangenehmigung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen. Zudem besteht ein Anspruch auf Anschluss des zu errichtenden Windparks an das Stromnetz zum Abtransport des in den Windenergieanlagen auf See erzeugten Stroms.

Neben den jetzt bekannt gemachten Ausschreibungen hat die Bundesnetzagentur am 29. Januar bereits 2.5 GW auf nicht zentral voruntersuchten Flächen ausgeschrieben (siehe ee-news.ch vom 30.01.24 >>).

Weitere Informationen zur Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen >>

Text: Deutsche Bundesnetzagentur

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