Das Projekt „Rhintlwind“ – der Bau ist für 2025 geplant – könnte dereinst 10 % des Strombedarfs aller Schweizer SFS-Standorte liefern. Der Strom soll direkt vor Ort ins Firmenstromnetz eingespiesen. Bild: SFS

Kanton St-Gallen: Windrad der SFS im Richtplan

(Suisse Eole) Die SFS Group Schweiz AG plant auf ihrem Firmengelände in Heerbrugg eine einzelne Windenergieanlage. Der dafür notwendige Eintrag im kantonalen Richtplan soll in die laufende Richtplan-Anpassung 23 integriert werden. Dazu startete der Kanton St. Gallen am 20. Februar das öffentliche Mitwirkungsverfahren. (Texte en français >>)


Industriebetriebe mit einer energieintensiven Produktion können eine einzelne Windenergieanlage auf ihrem Betriebsareal bauen. Dazu müssen sie einen Richtplaneintrag in den kantonalen Richtplanentwurf beantragen. Die Firma SFS Group Schweiz AG beabsichtigt, eine solche Einzelanlage auf ihrem Firmenareal in Heerbrugg zu erstellen. Dazu hat sie diverse Abklärungen vorgenommen, zum Beispiel zur Wirtschaftlichkeit und zu den Auswirkungen auf Raum und Umwelt.

Geplant ist der Bau einer Windenergieanlage mit 4-5 MW Leistung auf dem firmeneigenen Industriegelände: Das Projekt „Rhintlwind“ (www.rhintlwind.ch) – der Bau ist für 2025 geplant – könnte dereinst 10 % des Strombedarfs aller Schweizer SFS-Standorte liefern.

Mitwirkungsverfahren läuft bis Ende März
Ziel ist es, die Einzelanlage in die laufende Anpassung 23 des Richtplans aufzunehmen. Das dafür nötige Mitwirkungsverfahren startet am 20. Februar. Die Bevölkerung, die Standort- und Nachbargemeinden, politische Organisationen, Verbände sowie die Behörden von Appenzell Ausserrhoden und des Bundeslandes Vorarlberg können sich in der Mitwirkung zur geplanten Windenergieanlage in Heerbrugg äussern. Gleichzeitig prüft das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen, ob die geplante Anlage den Anforderungen gemäss Richtplan entspricht.

Für die anstehende öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung steht einzig die Aufnahme des Einzelstandorts für eine Windenergieanlage der SFS Group Schweiz AG in Heerbrugg zur Diskussion. Die Mitwirkung und Vernehmlassung dauert vom 20. Februar bis am 29. März 2024. Voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 erlässt die Regierung die Anpassung des Richtplans 23. Er wird anschliessend dem Bund zur Genehmigung vorgelegt.

Text: Suisse Eole, Quelle: Kanton St. Gallen

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