Mit diesem Urteil habe das Gericht festgestellt, dass die Rechte der Südsami-Gemeinschaften durch den Bau der Windkraftanlage Fosen Vind verletzt wurden, schreibt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in einer Stellungnahme. Dies sei als Signal an die Energiebranche zu werten, dass auch bei Projekten zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen die Rechte der indigenen Gemeinschaften respektiert werden müssten.
Die BWK nimmt das Urteil zur Kenntnis. Es komme für alle Fosen-Projektpartner überraschend, heisst es auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. Denn die norwegischen Behörden hätten die endgültige Genehmigung nach einem langen und gründlichen Genehmigungsverfahren erteilt und es seien dabei alle betroffenen Parteien konsultiert worden.
Auf dem Gebiet von Rentier-Winterweiden
Nun werde die Windparkgesellschaft Fosen Vind DA das Urteil mit den Behörden analysieren, schreibt die BKW weiter. Die Fosen-Windparkanlagen stehen in der Kritik, da ein Teil davon auf einer der wichtigsten Rentier-Winterweiden der lokalen Südsami-Gemeinschaft errichtet wurde.
Die BKW hält an der Betreiberin der insgesamt sechs Windparks zusammen mit vier weiteren institutionellen Anlegern, dazu zählt auch die Credit Suisse, über die Nordic Wind Power DA einen Anteil von 40 Prozent. Die grösste Beteiligung hält mit 52 Prozent der staatliche norwegische Energiekonzern Staatkraft.
©Text: Keystone-SDA
1 Kommentare
Die Lehre daraus muss wohl lauten: Solchen – nennen wir sie mal – paratechnischen Aspekten muss schon von Anfang an mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden!
Da kann nur ein auf beiden Seiten (!) offener Dialog helfen. Insofern würde ich statt von den (juristisch-starren) "Rechten" lieber von den (verhandelbaren) "Bedürfnissen" der indigenen oder auch "nur" ortsansässigen Bevölkerung sprechen.
Ganz ähnlich liegen die Dinge übrigens bei Werten wie Artenschutz, Biodiversität, Naturschutz u. dgl.