Ein jährlicher Plan-Ist-Kostenabgleich durch die deutsche Bundesnetzagentur soll eine stabile und zukunftssichere Finanzierung der regulierten Wasserstoffinfrastruktur sicherstellen. Die Bedingungen und Methoden zur Ermittlung der Kosten und Entgelte bleiben einer Verordnung durch die deutsche Bundesregierung vorbehalten.
Bedarfsprüfung einzelner Infrastrukturvorhaben
Die Neuregelung sieht eine Ad-hoc-Bedarfsprüfung der einzelnen Infrastrukturvorhaben durch die Bundesnetzagentur vor, die eine rasche, transparente und verbindliche Bestätigung der geplanten Projekte ermöglicht. Dies soll der erwarteten Dynamik des Infrastrukturaufbaus und des Wasserstoff-Markthochlaufs Rechnung tragen.
Weitere Informationen >>
Text: Deutsche Bundesnetzagentur (BNetzA)
1 Kommentare
Wasserstoffnetze? Sollte es also tatsächlich in die Richtung gehen, dass wir künftig parallel sowohl ein Wasserstoff- als auch ein Methannetz haben?
Nun ja, wenn das finanzierbar ist, wäre es das energietechnische Paradies auf Erden!