Das neueste Rechtsgutachten in einer Serie verschiedener Gutachten (siehe unten) wurde nun von Swiss Small Hydro veröffentlicht (Sägesser / Brunner, 12.2020) und kommt zu dem Schluss, dass das Bundesgericht nicht direkt die ehehaften, privaten Wasserrechte selbst in Frage stellt, sondern deren Erwerb. Demnach sei die Begrenzung der Dauer des Erwerbs von privaten Wasserrechten das Wesentliche im Urteil. Wenn die Investitionen abgeschrieben sind, so sollen ehehafte private Wasserrechte nicht mehr als erworben gelten. Ab dann sei das geltende Recht grundsätzlich entschädigungslos auch bei der Wassernut-zung durch private Rechte anwendbar. Eine Ablösung der privaten Rechte durch Konzessionen sei dazu nicht erforderlich und wäre zu diesem Zweck unverhältnismässig, so das Gutachten Sägesser / Brunner von Swiss Small Hydro.
Verschiedenen Interpretationen
Es gibt aber auch andere Rechtsgutachten, die zu anderen Ergebnissen kommen. Wir haben nach der Veröffentlichung dieser Gutachten bereits darüber berichtet (Nr. 40 >> und Nr. 42 >>). Das Gutachten Abegg / Seferovic zu Handen des Kantons Zug können Sie hier >> nachlesen. Das Gutachten Vincenz & Partner im Auftrag des Kantons Graubünden können Sie hier >> herunterladen. Das Urteil selbst, die unterschiedlichen juristischen Einschätzungen und die unterschiedliche Umsetzung führte dazu, dass Eigentümer*innen von ehehaften Wasserrechten seither zahlreiche Fragen, auch an die Infostelle Kleinwasserkraft, gerichtet haben.
Analyse und FAQ von Wasser-Agenda 21
Um diese häufig gestellten Fragen (FAQs) inklusive fundierter Antworten übersichtlich darzustellen, hat die Wasser-Agenda 21 das Urteil selbst sowie die juristischen Auslegungen der verschiedenen Rechtsgutachten analysiert. Die FAQ geben einen Überblick über die drängendsten Fragen und enthalten Antwort aus dem Urteil selbst oder den juristischen Analysen. Die FAQ richten sich an die für die Umsetzung zuständigen kantonalen Fachbehörden aber auch an die Betreiber von Wasserkraftwerken und weitere Interessierte.
FAQ ehehafter Wasserrechte>>
Text: Swiss Small Hydro
0 Kommentare