Im Ausschreibungsjahr 2023 stehen insgesamt maximal 70 Millionen Franken für Projekte und Programme zur Verfügung, davon maximal 20 Millionen Franken für die Projekte mit Förderbeiträgen von mehr als 2 Millionen Franken.

BFE: Wettbewerbliche Ausschreibungen zum Stromsparen – Ausschreibung 2023 gestartet

(BFE) Seit dem 7. November 2022 können im Rahmen der 14. Ausgabe der Wettbewerblichen Ausschreibungen Programm- und Projektgesuche eingereicht werden. Die insgesamt 70 Millionen Franken Fördermittel stehen wie bis anhin für unwirtschaftliche Stromsparmassnahmen zur Verfügung. Im Rahmen der Ausschreibung 2023 wird das erste Mal eine separate Eingaberunde für Projekte mit Förderbeiträgen zwischen zwei und sechs Millionen Franken durchgeführt. (Article en français >>)


Seit dem 7. November 2022 können Anträge für Projekte und Programme eingereicht werden. Die Eingabefrist für Programmgesuche läuft bis am 2. Mai 2023. Für die Gesuche von Projekten mit einem Förderbeitrag bis maximal 2 Millionen Franken gibt es auch im Ausschreibungsjahr 2023 keine fixen Eingabetermine mehr: Die Gesuche können zwischen 7. November 2022 und 5. November 2023 zu einem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden. Die Anträge für Projekte mit Förderbeiträgen zwischen zwei und sechs Millionen Franken müssen bis am 14. April 2023 online übermittelt werden.

Finanzierung aus Netzzuschlagfonds
Im Ausschreibungsjahr 2023 stehen insgesamt maximal 70 Millionen Franken für Projekte und Programme zur Verfügung, davon maximal 20 Millionen Franken für die Projekte mit Förderbeiträgen von mehr als 2 Millionen Franken. Finanziert werden diese Fördermittel aus dem Netzzuschlagsfonds.

Projektförderung 2023 behält Bewährtes bei und bringt trotzdem Neues
Im Rahmen der Ausschreibung 2023 können für Projekte zum ersten Mal mehr als zwei Millionen Franken an Fördermitteln beantragt werden. Mit dieser separaten Eingaberunde, für welche insgesamt 20 Millionen Franken zur Verfügung stehen, sollen auch teurere Stromsparprojekte wirtschaftlicher und damit zur Umsetzung gebracht werden. Bei diesen teureren Projekten kann es sich um eine grosse Stromsparmassnahme bei einem Unternehmen handeln (z. B. Energieoptimierung einer sehr grossen Kälteanlage) oder um mehrere gleichartige kleinere Stromsparmassnahmen, die zu einem Projekt gebündelt werden (z. B. Energieoptimierung der Beleuchtungsanlagen an 10 verschiedenen Standorten eines Unternehmens). Die entsprechenden Gesuche müssen bis am 14. April 2023 eingereicht werden und nehmen an einem gemeinsamen Wettbewerblichen Auswahlverfahren teil. Die Antragstellenden werden voraussichtlich Mitte Juli 2023 über den Förderentscheid informiert.

Für die Projekte mit Förderbeiträgen bis maximal zwei Millionen Franken gilt das vereinfachte und schnellere Gesuchabwicklungsverfahren: Diese Gesuche können bis spätestens am 5. November 2023 zu einem beliebigen Eingabetermin komplett webbasiert und papierlos übermittelt werden und erhalten im Idealfall bereits vier Wochen nach der Eingabe den Förderentscheid.

Weitere Projektzusagen im Rahmen der Ausschreibung 2022
Aktuell laufen noch die Evaluationen der letzten Projektgesuche aus der Ausschreibung 2022. Insgesamt wurden 96 Anträge übermittelt und bis Ende Oktober 2022 wurden für 60 neue Projekte total maximal 14 Millionen Franken zugesagt. Voraussichtlich können für die neuen Projekte im Ausschreibungsjahr 2022 insgesamt 17 Millionen Franken zugesagt werden. Dieses Total liegt über dem Niveau der Vorjahre mit jeweils ca. 13 Millionen Franken Fördermittelzusagen. Auch die Anzahl der Gesuchstellungen ist mit 96 deutlich höher als die jeweils rund 60-70 Eingängen in den Vorjahren. Mit den neu geförderten Projekten werden pro Jahr künftig rund 30 Gigawattstunden Strom zusätzlich eingespart. Das ist so viel, wie 10’000 Schweizer Haushalte im Durchschnitt jährlich verbrauchen.

Wettbewerbliche Ausschreibungen: Das Förderinstrument im Überblick
Mit den Wettbewerblichen Ausschreibungen unterstützt der Bund unwirtschaftliche Stromsparmassnahmen, die ohne den Förderbeitrag nicht umgesetzt würden. Dabei kommen zwei verschiedene Fördermechanismen zur Anwendung: Bei den Projekten fliessen die Förderbeiträge direkt an das Unternehmen, das die Massnahme umsetzt. Bei den Programmen werden die Fördermittel von einem "Dritten", dem sogenannten Programmträger (z. B. Branchenverband, Ingenieurbüro oder EVU), an die teilnehmenden Unternehmen und Haushalte ausbezahlt. Unterstützt werden diejenigen Projekte und Programme, die pro Förderfranken am meisten Strom einsparen. Für die Abwicklung ist die Firma Cimark SA in Sitten im Auftrag des Bundesamts für Energie verantwortlich.

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Text: Bundesamt für Energie BFE

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