Die Leistung der Anlagen soll so ausgelegt sein, dass der erzeugte Strom im jeweiligen Haus verbraucht werden kann. Allerdings will die Stadtverwaltung Bauherren mit einer Förderung ermuntern, PV-Anlagen mit einer grösseren Leistung zu installieren, wenn dies möglich ist.
Ausnahmen von der Regel
Von der neuen Pflicht ausgenommen sind Bauherren von Ein- und Zweifamilienhäusern. Eine Ausnahme gibt es auch für Gebäude, auf denen es nachweislich nicht möglich ist, eine PV-Anlage zu installieren – etwa aus technischen Gründen. Doch auch in diesem Fall gibt es Änderungen: Mit der neuen Novelle müssen Bauherren künftig ihrer Solarverpflichtung auf einer Ersatzfläche nachkommen. Diese Pflicht gilt allerdings nicht für Bauherren von Wohngebäuden.
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©Text: Exportinitiative Energie
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