Die Aufdachanlagen dürfen jedoch eine Kapazität von 1 MW nicht überschreiten. Um für den FIT in Frage zu kommen, müssen Projektentwickler bereits vor dem 23. November 2019 eine Investitionsgenehmigung erhalten haben und bis Ende des Jahres 2020 ihre Anlage an das Stromnetz anschliessen.
Eigene FITs aushandeln für PV-Aufdachanlagen
Knapp ein Jahr nachdem der erste FIT ausgelaufen war, bietet der neue Tarif für inländische und ausländische Projektentwickler und Betreiber von PV-Anlagen wieder Planungssicherheit. Unternehmen schliessen PPA-Verträge mit dem vietnamesischen Energieversorger Vietnam Electricity (EVN) ab, welche eine Laufzeit von 20 Jahren haben. Betreiber von PV-Aufdachanlagen dürfen erstmals ihre PPA-Verträge auch mit anderen Stromabnehmern als der EVN abschliessen und ihre eigenen FITs aushandeln.
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©Text: Exportinitiative Energie
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