Das Gericht beurteilte insbesondere die Verschiebung von wichtigen Meilensteinen der Treibhausgas-Minderung auf den Zeitraum nach 2030 als freiheitsverletztend (siehe ee-news.ch vom 6.5.2021 >>). „Die bisherigen Klimaziele bis 2030 sind nicht ansatzweise ambitioniert genug, um zunächst die Teilziele zu erreichen und Deutschland auf dem Weg der Klimaneutralität massgeblich voranzubringen. In Folge dessen werden nach 2030 entsprechend grössere Schritte notwendig sein, die dann mit deutlich ambitionierteren Massnahmen verknüpft werden müssen. Wir müssen hier bereits heute langfristig denken: Ökonomie und Ökologie funktionieren gemeinsam, stärken den Wirtschaftsstandort und schaffen Arbeitsplätze. Je schneller die Weichen für eine emissionsfreie Zukunft gestellt werden, desto mehr können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen langfristig davon profitieren. Deshalb sind die Erneuerbaren Energien als zentraler Schlüssel für den Klimaschutz anzuerkennen und entsprechende Instrumente für deren Ausbau in allen Sektoren endlich auf den Weg zu bringen“, so Peter abschliessend (siehe auch ee-news.ch vom 7.5.2021 >>).
Mitteilung des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur Entscheidung über das Klimaschutzgesetz >>
Text: Deutscher Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE)
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