Sie befasste sich insbesondere mit folgenden Fragen:
- Verwendung WACC Produktion gemäss Weisung 3/2018
- Umsetzung der Durchschnittspreismethode
- Zuweisung der Gestehungskosten zur Grundversorgung
- Berücksichtigung der am Markt beschafften Energie bei der Berechnung des Durchschnittspreises
- Pflichtbezüge von Tochtergesellschaften
- Verzinsung der Deckungsdifferenzen Energie maximal mit dem WACC Netz
Gegen diese Verfügung wurde beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben.
Text: Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom)
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