Die besonderen Bestimmungen des Artikels 71c gelten nur so lange, bis eine zusätzliche Leistung von 600 Megawatt zugebaut ist. Bild: L. Schlüchter / Suisse Eole

Bundesrat: Setzt Verordnungsänderung für Windexpress in Kraft

(UVEK) Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 eine Anpassung der Energieverordnung beschlossen, die auf den 1. Februar 2024 in Kraft gesetzt wird. Damit werden die vom Parlament im Juni 2023 beschlossenen Änderungen des Energiegesetzes umgesetzt. Ziel ist es, die Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen von nationalem Interesse zu beschleunigen. (Texte en français >>)


Mit dem neuen Artikel 71c des Energiegesetzes sollen die Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen von nationalem Interesse, die über einen rechtskräftigen Nutzungsplan verfügen, beschleunigt werden. Für diese Anlagen muss der Kanton die Baubewilligung erteilen, der Rechtsweg gegen die Baubewilligung wird auf eine kantonale Instanz eingeschränkt, und Beschwerden ans Bundesgericht sind nur bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zulässig.

Die Anpassung der Energieverordnung regelt die kantonale Zuständigkeit subsidiär, falls das kantonale Recht die Zuständigkeit (noch) nicht festlegt. Zudem werden Kantone und Betreiber verpflichtet, die betroffenen Anlagen dem Bundesamt für Energie (BFE) zu melden. Die besonderen Bestimmungen des Artikels 71c gelten nur so lange, bis eine zusätzliche Leistung von 600 Megawatt zugebaut ist. Dank der Meldepflicht kann das BFE die Einhaltung dieser Schwelle überprüfen und wird dazu eine öffentlich zugängliche und regelmässig aktualisierte Liste publizieren.

Text: Generalsekretariat UVEK

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