Der ECT ist mit aktuell 157 bekannten Streitfällen das weltweit am häufigsten angerufene Investitionsschutzinstrument. Der weitaus grösste Teil der Streitfälle betrifft Parteien zwischen EU-Mitgliedstaaten sowie Fälle von Erneuerbaren. Bild: T. Rütti

Bundesrat: Diskutiert Handlungsoptionen betreffend Energiechartavertrag

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. November 2023 die Handlungsoptionen der Schweiz zum Energiechartavertrag (Energy Charter Treaty, ECT) diskutiert. Der Bundesrat unterstützt weiterhin die Modernisierung des ECT. Diese ist seit November 2022 durch einige Vertragsparteien blockiert. Sobald sich diesbezüglich substanzielle Entwicklungen abzeichnen, wird das UVEK dem Bundesrat einen Antrag zum Entscheid vorlegen, ob die Schweiz Mitglied des ECT bleibt oder austritt. (Texte en français >>)


Der Energiechartavertrag ist ein völkerrechtlich verbindliches Investitionsschutz- und Transitabkommen im Energiesektor zwischen derzeit 50 Staaten sowie der EU und EURATOM als eigenständige Mitglieder. Der 1998 in Kraft getretene ECT wurde erschaffen, um westlichen Investoren den Zugang zu Energieressourcen in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion zu erleichtern. Russland hat den ECT 1994 unterzeichnet, hat ihn allerdings nie ratifiziert und seine Unterschrift 2009 zurückgezogen.

Investitionsschutzinstrument
Der ECT ist mit aktuell 157 bekannten Streitfällen das weltweit am häufigsten angerufene Investitionsschutzinstrument. Der weitaus grösste Teil der bekannten Streitfälle betrifft Parteien zwischen EU-Mitgliedstaaten sowie Fälle von erneuerbaren Energien, beispielsweise gegen rückwirkende Kürzungen von Fördergeldern für Erneuerbare Energien.

Nächstes Treffen im November?
Von 2020 bis Mitte 2022 haben die Vertragsparteien Verhandlungen zur Modernisierung des ECT durchgeführt. Die Investitionsschutzbestimmungen wurden präzisiert, das Regulierungsrecht gestärkt, Umwelt- und Klimaschutz genauer definiert und die Transparenz der Streitbeilegung erhöht. Am 9. November 2022 hatte der Bundesrat den modernisierten ECT zur Kenntnis genommen und ihn genehmigt. Der ECT hätte am 22. November 2022 an der Energiecharta-Konferenz verabschiedet werden sollen. Dies wurde jedoch von verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten mit einer blockierenden Minderheit verhindert. Zurzeit findet die EU weder eine qualifizierte Mehrheit zum geeinten Austritt der EU, noch lässt die blockierende Minderheit eine Zustimmung der EU zur Modernisierung zu. Im November 2023 soll das nächste Treffen der Energiecharta-Konferenz stattfinden, wo die Modernisierung wieder traktandiert werden soll.

Grundsätzlich unterstützt der Bundesrat weiterhin die Modernisierung des ECT. Für den Fall, dass die Modernisierung nicht zustande kommt oder insbesondere viele EU-Staaten austreten, hat er Handlungsoptionen diskutiert. Diese können jedoch erst dann abschliessend beurteilt werden, wenn an der Energiecharta-Konferenz über die Modernisierung des ECT entschieden worden ist. Sobald sich bei der Modernisierung des ECT substanzielle Entwicklungen abzeichnen, wird der Bundesrat das weitere Vorgehen beschliessen.

Energie: Bundesrat genehmigt den modernisierten Energiechartavertrag >>

Text: Der Bundesrat

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