Die Errichtung und der Betrieb von Solaranlagen haben vielfältige steuerliche Aspekte. Es gelten unterschiedliche Regeln je nach Kanton sowie bei der Bundessteuer. Das Merkblatt von Swissolar beantwortet viele Fragen. Bild: Swissolar

Swissolar: Durchblick im Steuerdschungel - Merkblatt «Kantonale und eidgenössische Steuerpraxis»

(Swissolar) Die Errichtung und der Betrieb von Solaranlagen haben vielfältige steuerliche Aspekte. Es gelten unterschiedliche Regeln je nach Kanton sowie bei der Bundessteuer. Immerhin einheitlich ist, dass Privatpersonen in allen Kantonen die Investition in die Solaranlage auf bestehenden Bauten als Liegenschaftsunterhalt in der Steuererklärung abziehen können – gleich wie andere energetische Sanierungsmassnahmen. Diese Investitionen können auf maximal drei Steuerjahre verteilt werden. (Texte en français >>)


Diese und weitere Steuerarten, auch für Anlagen im Geschäftsvermögen, werden im Merkblatt «Kantonale und eidgenössische Steuerpraxis» von Swissolar beschrieben. Auch exemplarische Wirtschaftlichkeitsrechnungen sind dort zu finden.

Merkblatt Photovoltaik Nr. 9: Kantonale und eidgenössische Steuerpraxis (de)

Text: Swissolar

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