Anhand von eingereichten Berichten des AKW Leibstadt und mit Inspektionen vor Ort hat sich das Ensi vergewissert, dass die Arbeiten vorschriftsgemäss und gesetzeskonform ausgeführt und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten wurden.

AKW Leibstadt: Ensi genehmigt Wiederanfahren nach Revision

(PM) Das Ensi erteilte am 11. Juli die Freigabe für das Wiederanfahren des AKW Leibstadt nach der Jahreshauptrevision 2022. Umfang und Qualität der Revisionsarbeiten sowie der Gesamtzustand des Werks entsprechen laut Ensi den gesetzlichen Anforderungen an die nukleare Sicherheit. Damit darf der Leistungsbetrieb wieder aufgenommen werden. (Article en français >>)


Das AKW Leibstadt war am 13. Juni 2022 planmässig für die vierwöchige Jahreshauptrevision heruntergefahren worden. Neben dem Brennelementwechsel wurden Instandhaltungs- und Prüfarbeiten an Komponenten und Systemen durchgeführt. Der bei der Jahreshauptrevision 2021 neu eingebaute Kondensator und das ersetzte Reaktorumwälzsystem wurden zudem schwerpunktmässig inspiziert.

Vorschriftsgemäss und gesetzeskonform
Anhand von eingereichten Berichten des AKW Leibstadt und mit Inspektionen vor Ort hat sich das Ensi vergewissert, dass die Arbeiten vorschriftsgemäss und gesetzeskonform ausgeführt und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten wurden. Die Fachkräfte des Nuklearinspektorats des Schweizerischen Vereins für technische Inspektionen (Svti-N) haben dies ebenfalls kontrolliert und bestätigt. Umfang und Qualität der Revisionsarbeiten sowie der Gesamtzustand des Werks hätten den gesetzlichen Anforderungen an die nukleare Sicherheit entsprochen.

Mit der erteilten Freigabe am 11. Juli 2022 durch das Ensi durfte das AKW Leibstadt den Leistungsbetrieb wieder aufnehmen.

Text: Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi

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