Mit der Gesetzesvorlage werden die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken 2014) übernommen, um im Bereich der Bauvorschriften das Regelungsgefälle zu St. Gallen und Graubünden zu beseitigen.

Fürstentum Liechtenstein: Vernehmlassungsbericht betreffend PV-Pflicht und Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen verabschiedet

(PM) Die Regierung des Fürstemtums Liechtenstein hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 10. Mai 2022 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Baugesetzes (Baug), des Energieeffizienzgesetzes (EEG) und des Energieausweisgesetzes (Enag) zur Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU (Gebäuderichtlinie II) verabschiedet. Zugleich sollen die vom Landtag am 6. April 2022 überwiesenen Motionen zur Photovoltaikpflicht auf Wohnbauten und Nicht-Wohnbauten erfüllt werden. Auch sieht der Vernehmlassungsbericht ein Verbot von fossilen Heizungen wie Öl und Gas für Neubauten und beim Heizungsersatz vor. Damit soll die Versorgungssicherheit des Landes gestärkt und die Umsetzung der Klimaziele beschleunigt werden.


Die Regierung erachtet die weiteren Massnahmen zusätzlich zur verpflichtenden Umsetzung der Gebäuderichtline II als unerlässlich, um die Klimaneutralität bis spätestens 2050 zu erreichen und in der veränderten geopolitischen Situation die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu stärken. 35 Prozent des liechtensteinischen CO2-Ausstosses sind dem Gebäudesektor zuzuschreiben, also dem fossilen Heizen. Aktuell sind in Liechtenstein noch rund 3400 Ölheizungen und etwa 4800 Gasheizungen in Betrieb. Mit einer Lebensdauer von jeweils bis zu 30 Jahren ist es wichtig, keine neuen Heizungen mit fossilen Energieträgern mehr einzubauen. Ziel muss es sein, vollständig auf umweltschonende Heizsysteme wie Wärmepumpen, Pellets oder Fernwärme umzusteigen.

Muken werden übernommen
Mit der Gesetzesvorlage werden die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken 2014) übernommen, um im Bereich der Bauvorschriften das Regelungsgefälle zu St. Gallen und Graubünden zu beseitigen. Auf dieser Grundlage kann Liechtenstein gleichzeitig auch seinen EWR-rechtlichen Verpflichtungen aus der Gebäuderichtlinie II nachkommen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Internetseite (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 19. August 2022.

Häufige Fragen rund um die geplanten Massnahmen zu umweltschonenden Heizsystemen >>

Text: Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt des Fürstentum Liechtenstein

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