Die nächsten technologiespezifischen Ausschreibungstermine für Onshore-Windenergieanlagen und für Solaranlagen sind am 1. September 2020. Zum ersten Mal finden dann auch Innovationsausschreibungen statt.

Deutsche Bundesnetzagentur: Onshore-Windenergie wieder unterzeichnet – Photovoltaik-Ausschreibung deutlich überzeichnet

(PM) Die deutsche Bundesnetzagentur hat die erfolgreichen Gebote der technologiespezifischen Ausschreibungen für Windenergie an Land sowie für Solarenergie zum Gebotstermin 1. Juni 2020 ermittelt. Die Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. Juni 2020 ist erneut deutlich unterzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 825‘527 kW wurden 62 Gebote mit einem Volumen von 467‘590 kW eingereicht.


61 Gebote mit einem Volumen von 463‘990 kW werden einen Zuschlag erhalten. Damit wird nur etwas mehr als die Hälfte der ausgeschriebenen Menge vergeben. Regional betrachtet gehen die meisten Zuschläge an Gebote für Standorte in Schleswig-Holstein (21 Zuschläge, 128‘740 kW) und Nordrhein-Westfalen (16 Zuschläge, 96‘850 kW). In dieser Runde werden drei Gebote von Bürgerenergiegesellschaften bezuschlagt. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5.9 ct/kWh bis 6.20 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6.14 ct/kWh und damit über dem der Vorrunde (6.07 ct/kWh). Ein Gebot musste aufgrund eines Formfehlers ausgeschlossen werden.

Ausschreibung für Solaranlagen
In der Solarausschreibung zum 1. Juni 2020 wurden 101 Gebote mit einem Umfang von 447‘225 kW abgegeben. Die ausgeschriebene Menge von 96‘358 kW wurde damit erneut sehr deutlich überzeichnet. Insgesamt werden 21 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 99‘567 kW einen Zuschlag erhalten. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4.90 ct/kWh und 5.40 ct/kWh (Vorrunde: 4.64 bis 5.48 ct/kWh). Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert ist leicht angestiegen und liegt in dieser Runde bei 5.27 ct/kWh (Vorrunde: 5.18 ct/kWh). Neun Gebote mussten aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden.

Besonderes Vorgehen aufgrund von Corona
Aufgrund der Corona-Pandemie wird entgegen dem üblichen Vorgehen die Zuschlagsentscheidung zunächst nicht im Internet bekanntgegeben. Zugunsten der erfolgreichen Bieter beginnen damit wichtige Fristen nicht zu laufen. Die Bekanntgabe der Zuschläge wird im September nachgeholt.

Erstmals Innovationsausschreibungen
Die nächsten technologiespezifischen Ausschreibungstermine des Jahres sind für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen am 1. September 2020. Darüber hinaus finden an diesem Termin zum ersten Mal Innovationsausschreibungen statt. Informationen hierzu können in Kürze auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abgerufen werden.

Text: Deutsche Bundesnetzagentur (BNetzA)

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1 Kommentare

Max Blatter

Wer entscheidet eigentlich, was "überzeichnet" und "unterzeichnet" ist, sprich: welches Produktionsvolumen ausgeschrieben wird?

Tatsache ist, dass Solarenergie ein wesentlich grösseres Potenzial hat als Windenergie, sogar auch in Deutschland. Zudem gibt es regionale Unterschiede: Windenergie ist vor allem an der Nordseeküste verfügbar (on- und offshore); für Solarenergie ist der Süden besser geeignet. Wurde das alles berücksichtigt? Oder müsste man über eine Anpassung der Ausschreibe-Volumina nachdenken?

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