Es sei entscheidend, einen Investitionsrückgang im Energiebereich zu vermeiden, hält die Kommission fest. Bild: Toni Rütti

UREK-N: Fordert Bundesrat in einem Brief auf, Investitionsrückgang im Energiebereich zu verhindern

(UREK-N) Die Energiekommission des Nationalrates hat sich in einer Videokonferenz mit der Sicherheit bei der Stromversorgung in der gegenwärtigen Situation befasst. In einem Brief an den Bundesrat unterstreicht sie die Notwendigkeit, einen Rückgang bei den Investitionen im Energiebereich zu verhindern. (Texte en français >>)


Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat mittels einer Videokonferenz getagt. Im Vordergrund standen dabei Informationen aus erster Hand zur Stromversorgungssicherheit in der Schweiz. Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und Vertreter der Aufsicht erläuterten der Kommission die gegenwärtige Lage bei der Stromproduktion und beim -verbrauch und die damit verbundenen Herausforderungen unter dem Einfluss der Coronakrise. Bei ungewohnt tiefem Stromverbrauch und gleichzeitig hoher Produktion wegen des sonnigen Frühlingswetters sind besondere Anstrengungen nötig für die Netzstabilität. Die aussergewöhnliche Situation sei aber stets unter Kontrolle. Auch die Sicherheit der Kernkraftwerke in der Schweiz sei zu keinem Zeitpunkt gefährdet, wurde der Kommission versichert. Im Weiteren stellte die Kommission fest, die tiefen Strompreise seien im Moment kein Grund zur Besorgnis, die Auswirkungen auf längere Frist aber schwierig abzuschätzen. Die Lage müsse stetig beobachtet werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission mit 18 zu 6 Stimmen beschlossen, den Bundesrat in einem Brief aufzufordern zu prüfen, ob der Energiebereich in ein allfälliges Massnahmenbündel zur Bewältigung der Wirtschaftskrise eingeschlossen werden sollte. Es sei entscheidend, einen Investitionsrückgang im Energiebereich zu vermeiden, hält die Kommission fest.

Dringlichkeit von CO2-Gesetzes
Schliesslich unterstreicht die Kommission die Dringlichkeit bei der Behandlung der Totalrevision des CO2-Gesetzes. Mit 18 zu 6 Stimmen hat sie beschlossen, dem Nationalratsbüro eine Beratung des Geschäfts in der ersten Woche der Sommersession zu beantragen, um eine Differenzbereinigung möglichst rasch durchführen zu können.

Die Kommission hat am 20. April 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Bastien Girod (G, ZH) und teilweise mit der Teilnahme der Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga im Rahmen einer Videokonferenz getagt.

Text: UREK-N Sekretariat der Kommissionen für Umwelt

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