Anfangs Dezember hat das BFE nun Swissolar und ESTI zusammen mit den ebenfalls involvierten Fachverbänden VSE, VSEK, Suissetec, Gebäudehülle Schweiz und EIT.swiss zu einer Aussprache eingeladen. Es ergab sich eine lebhafte, offene Diskussion und Swissolar konnte das Anliegen gut einbringen und begründen. Es wurde kein zwingendes Argument gegen die geforderte Erhöhung der Planvorlagegrenze vorgebracht. Entsprechend besteht Zuversicht, dass das Anliegen aufgenommen wird. Das BFE wird nun die vorgebrachten Argumente auswerten und darauf basierend das weitere Vorgehen planen.
Vereinfachte Zulassung zur Prüfung gemäss NIV Art. 14
Für die Prüfung zur «Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen» gemäss Art. 14 NIV wird heute nur zugelassen, wer mindestens 3 Jahre unter Aufsicht einer fachkundigen Person tätig war. Diese restriktive Regelung wurde in einem gemeinsamen Schreiben von suissetec, Gebäudehülle Schweiz und Swissolar an Bundesrätin Sommaruga kritisiert. An der oben genannten Sitzung Anfang Dezember wurde auch dieses Anliegen besprochen und vom BFE positiv aufgenommen. Es soll eine neue Regelung eingeführt werden, ohne dass die hohen Ansprüche an die Bewilligung gemäss Art. 14 NIV reduziert werden. Dafür muss jedoch die Verordnung angepasst werden, was frühestens auf Anfang 2021 möglich ist.
Text: Swissolar
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