Die ElCom prüft die Einhaltung der Aspekte des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR 734.07) StromVG bereits in der Planungsphase. Nach wie vor liegt die unternehmerische Entscheidung und Verantwortung beim Netzbetreiber. Nach der Realisierung prüft die ElCom nur noch die Art und Weise der Umsetzung des Projekts. Projekte, basierend auf rechtskräftigen Entscheidungen (Bundesrat, Gerichte), werden von der ElCom nicht in Frage gestellt (z.B. strategisches ÜN, Verkabelung). Der Fokus der ElCom liegt auf der Überprüfung der Effizienz in der Art der Umsetzung (keine „vergoldeten“ Leitungen, z.B. Kosten pro Leitungskilometer).
Gemäss Artikel 15 Absatz 1 des StromVG gelten als anrechenbare Kosten die Betriebs- und Kapitalkosten eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzes. Als „effizient" gilt die Variante mit den günstigsten Gesamtkosten unter Einhaltung der technischen Vorschriften und der gesetzlichen Vorgaben.
Zur Prüfung der Anrechenbarkeit bereits während der Planungsphase braucht die ElCom folgende In-formationen:
- Der Netzbetreiber hat zu begründen, wieso es den Ausbau braucht.
- Der Netzbetreiber hat die der Projektvariante zu Grunde liegenden Wirtschaftlichkeitsüberlegungen darzulegen. Dazu gehören insbesondere Angaben zu den geprüften Alternativvarianten (Kabel, Freileitung). Falls keine echten Varianten vorhanden sind, genügt eine stichhaltige Begründung, wieso Varianten nicht sinnvoll sind.
Vereinbarung auf der Website der Elcom >>
Im Übrigen finden Sie die Anforderungen des ESTI demnächst auf der ESTI-Website in Form einer Checkliste.
Text: Elcom
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