Das Bundesgericht gibt dem Kantonsgericht aber den Auftrag, Details zu klären. Ein grössere Teil der von der CKW geforderten Summe wurde auf Basis der Netznutzung, ein kleinerer Teil auf der Basis der Stromlieferung berechnet.

Bundesgericht: Heisst CKW-Beschwerde gut

(©sda) Im Streit zwischen der Centralschweizerischen Kraftwerke AG (CKW) und der vonRoll casting AG um Konzessionsabgaben hat der Energieversorger vor dem Bundesgericht einen Erfolg erzielt. Die Konzessionsabgabe, die die CKW der Gemeinde Emmen schuldete und die sie dem Industriebetrieb in Rechnung stellte, hat eine genügende gesetzliche Grundlage.


Die CKW zahlte der Gemeinde Emmen für Stromlieferungen an die vonRoll casting vom August 2009 bis Oktober 2010 Konzessionsabgaben in Höhe von 46'000 Franken. Diesen Betrag stellte sie ihrerseits dem Industriebetrieb in Rechnung. VonRoll bezahlte den Betrag nicht, worauf die CKW 2011 beim Bezirksgericht Luzern Klage einreichte.

Genügende gesetzliche Grundlage
Wie die "Luzerner Zeitung" berichtete, hat das Bundesgericht nun zum zweiten Mal in der Sache entschieden. Es hiess die Beschwerde der CKW gut und gab die Sache zu einem neuen Entscheid an das Kantonsgericht zurück. Dieses hatte im März 2017 gegen die CKW entschieden.

Die CKW bezahlt Emmen Konzessionsabgaben für das Recht, den öffentlichen Grund für Leitungen benutzen zu dürfen. In dem vom Bundesgericht veröffentlichten Urteil heisst es, dass diese Abgabe mit dem Konzessionsvertrag eine genügende gesetzliche Grundlage habe.

Kantonsgericht muss Details zu klären
Das Bundesgericht gibt dem Kantonsgericht aber den Auftrag, Details zu klären. Ein grössere Teil der von der CKW geforderten Summe wurde auf Basis der Netznutzung, ein kleinerer Teil auf der Basis der Stromlieferung berechnet. Zu diesem kleineren Teil der Abgabe muss das Kantonsgericht nochmals über die Bücher gehen.

Die vonRoll casting muss Gerichtskosten von 3000 Franken übernehmen und der CKW eine Parteienentschädigung von 3000 Franken zahlen.

©Text: SDA

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