Neben der Verlängerung wurden auch einige Anpassungen bei den Ausschreibungsvorgaben vorgenommen. Als Voraussetzung für die Bewerbung gilt nun, dass ein von der CEB zuvor festgelegtes Gebiet für die Errichtung der Anlage verwendet werden muss. Zudem muss der Netzanschluss über eine andere Umspannstation, Valachchenai, erfolgen. Ansonsten ist das Projekt weiterhin als öffentlich-private Partnerschaft angelegt, bei der der Anbieter für den Bau, die Instandhaltung und den Betrieb der Anlage eigenständig verantwortlich ist. Hierfür erhält er die Absicherung über einen Stromabnahmevertrag.
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