Italien hat sich dafür entschieden, die Solarbranche als wichtigen Wirtschaftsfaktor – mit Einschränkungen - weiter zu fördern. Jetzt muss genau geprüft werden, welche Investoren von den neuen Tarifen profitieren.

Einspeisevergütung: Italien senkt Förderung für Solarstrom weiter

(PM) Das neue Regelwerk für Förderung von Strom aus Photovoltaik in Italien, das Conto Energia V, tritt am 27.08.2012 in Kraft. Wie die italienische Energieagentur „Gestore dei Servizi Energetici" (GSE) mitteilte, wurde gestern das jährliche Fördervolumen für Solarstrom von 6 Milliarden Euro erreicht – 45 Tage danach gelten die neuen Einspeisetarife.


Mit der Neuregelung versucht die italienische Regierung, die Kosten der Solarwende weiter abzusenken, hält aber am Prinzip der Förderung der Solarenergie fest. Langfristiges Ziel bleibt in Italien die Unabhängigkeit der erneuerbaren Energien von staatlichen Subventionen.

Im Einzelfall 40% Absenkung
Kernelement der neuen Förderrichtlinien ist eine Absenkung der Einspeisevergütung gegenüber dem Conto Energia IV um ca. 40 Prozent. Das komplexe Fördersystem erfordert allerdings eine Einzelfallprüfung, ob eine Einspeisevergütung gezahlt und welche Höhe diese haben wird. Für nahezu alle Anlagen ab 12 KW Leistung gilt eine Registerpflicht. Diese Schwelle wird bei Dachanlagen, die im Zuge einer Asbestsanierung realisiert werden, auf 50 KW erhöht. Für Altanlagen, denen bereits eine Förderung zugesprochen wurde, gilt Bestandsschutz. Alle Betreiber, die eine Förderung gemäss eines der Conto Energia Dekrete erhalten, müssen aber ab 01.01.2013 einen Beitrag von 0,05 Cent je geförderte kWh entrichten.


Freiflächenanlagen gehen bald leer aus
Freiflächenanlagen auf Ackerflächen, welche die Bedingungen des Decreto Romani erfüllen und bis zum 27.08.2012 in Betrieb gehen, erhalten noch den Tarif nach dem Conto Energia IV. Gehen sie zwischen dem 27.08.2012 und dem 21.09.2012 in Betrieb, gilt die Förderung nach dem Conto Energia V. Hierzu ist zu beachten, dass diese Anlagen Priorität für die Eintragung in das erste Register 2013 haben. Anlagen auf Ackerflächen, die nach den 21.09.2012 in Betrieb gehen, werden dagegen nicht mehr gefördert. Für Freiflächenanlagen auf nicht landwirtschaftlichen Flächen ist eine Einspeisevergütung unter Umständen möglich, allerdings ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, wie gross die Chancen sind, die Förderung zu erhalten.

Aufdachanlagen bleiben weiterhin attraktiv
„Das Conto Energia V schafft Planungssicherheit für die Betreiber“, erklären Svenja Bartels und Roberto Pera, Partner von Rödl & Partner in Padua und Rom. „Aufdachanlagen bleiben weiterhin attraktiv. Für Freiflächenanlagen ist der Erhalt der Förderung im Detail zu prüfen. Insgesamt wird deutlich, dass Italien auf die Netzparität zusteuert. Diese ist in Süditalien aufgrund der guten Einstrahlungswerte und der fallenden Modulpreise zum Greifen nah.“

Ab1 MW interessantes Modell für Selbstvermarktung
Für alle Anlagen bis zu einer Leistung von 1 Megawatt erfolgt die Förderung durch die Zahlung eines Einheitstarifs, der sowohl die Förderung als auch den Preis für den Verkauf des Stroms beinhaltet. Für Anlagen über 1 MW ergibt sich eine interessante neue Möglichkeit zur Vermarktung des Stroms: der Betreiber der Anlage erhält die Differenz aus dem Einheitstarif und dem von der Behörde ermittelten Durchschnittsstundenpreis des Stroms. Er muss den von der Anlage erzeugten Strom dann selbst verkaufen. “Das könnte zu höheren Einnahmen führen, wenn der tatsächlich erzielte Preis höher ist als der Durchschnittspreis. Wir erwarten jedoch eine Klarstellung, wie das neue Vermarktungssystem funktionieren soll“, sagen Bartels und Pera.

Für Eigenverbrauch vor Ort wird eine Zusatzprämie gezahlt. Für Anlagen, deren Module oder Wechselrichter in der EU/im EWR hergestellt worden sind, wird der Tarif um eine weitere Prämie erhöht. Eine analoge Prämie ist für Dachanlagen vorgesehen, die im Zuge einer Asbestsanierung realisiert werden.

Solarbranche als wichtiger Wirtschaftsfaktor weiter fördern
„Italien hat sich dafür entschieden, die Solarbranche als wichtigen Wirtschaftsfaktor – mit Einschränkungen - weiter zu fördern. Jetzt muss genau geprüft werden, welche Investoren von den neuen Tarifen profitieren“, betonen Bartels und Pera. „Freiflächenanlagen werden sich in absehbarer Zeit allerdings nur noch dann rechnen, wenn sie ohne Förderung rentabel betrieben werden können. Im südlichen Italien ist das bereits heute möglich. Dort bestehen aufgrund der hohen Sonneneinstrahlung und der sinkenden Entstehungskosten attraktive Investitionschancen.“

Text: Rödl & Partner Padua

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