Kern der Änderung des Wasserrechtsgesetzes ist, dass bei der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erneuerung einer Wasserkraft-Konzession nicht mehr vom ursprünglichen Zustand vor dem Bestehen der Anlage ausgegangen werden muss. Stattdessen soll der Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs um Neukonzessionierung Referenzgrösse sein für die Frage, welche Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen zu leisten sind. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.
©Text: Keystone-SDA
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1 Kommentare
In Henau-Uzwil SG blockierte der Umweltschutz durch Aufkauf einer Felswand der Thur 1984 ein 4-MW Flusskraftwerksprojekt der SAK, diese Blockade hätte verhindert werden können, da die stillgelegten Webereien Henau bereits Vorbesitzerin des Felsegg-KW waren. Aber in aller Eile wurde die Felsprallwand von Uzwil an den Naturschutz verkauft und damit das SAK-Projekt zu Fall gebracht.
Dagegen wurde flussaufwärts vor Wil SG in der Mühlau Gemeinde Bazenheid das bestehende Laufkraftwerk von Grund auf erneuert und erzeugt mit 2 im Stauwehr integrierten Turbinen, die je nach Wasserführung der Thur einzeln angesteuert werden können, im Schnitt 5.6 Millionen Kilowattstunden, was für 1300 Haushalte Naturstrom bedeutet. Wenn die Region, in der auch eine grosse Müllverbrennung ebenfalls Strom produziert, nicht einmütig zusammengestanden wäre, wäre auch die Mühlau verhindert worden.
Ein weiterer Lichtblick ist das im Nationalrat verabschiedete geänderte Wasserbaugesetz, das die Erneuerung bestehender Anlagen erleichtert und dem Ständerat damit ermöglicht, den Betreibern bei Konzessionserneuerungen weniger Umweltmassnahmen aufzuerlegen. Das war überfällig und wird den Naturschutz zwingen, seine Blockadehaltung gegen den Ausbau der heimischen Wasserkraft kritisch zu überdenken.