Der VSE schreibt, mittels jährlicher Ausschreibungen sollten sich Speicherwasserkraftwerke verpflichten können, einen Teil des Energieinhalts ihrer Speicherseen als Reserve vorzuhalten. Während der Dauer der Verpflichtung dürfe diese Reserve-Energie nicht am Markt veräussert werden und müsse jederzeit abrufbar sein. Der Bundesrat plant die Einführung der Wasserkraftreserve auf vorgezogenem Weg per Verordnung. Die Reserve stünde damit bereits kommenden Winter/Frühling bereit, um mögliche Engpässe zu überbrücken.
Markbasiert und marktnah
Der VSE begrüsst das rasche Vorgehen des Bundesrats im Sinne der Versorgungssicherheit und schlägt Optimierungen zur Ausgestaltung und Umsetzung der Reserve vor. Die Reserve-Energie soll marktbasiert beschafft werden, und die Modalitäten im Fall eines Abrufs sollen möglichst marktnah ausgestaltet sein. In seiner Pressemeldung schreibt der VSE: „Die Rollen- und Aufgabenzuteilung muss noch besser geklärt werden: Fragen der Dimensionierung und Ausgestaltung der Reserve, einschliesslich der Berechnungsmethodik und Überprüfung, müssen der ElCom obliegen, während sich die Aufgaben von Swissgrid auf die operative Abwicklung beschränken müssen. Datenlieferungen und Auskunftspflichten durch die Betreiber, die an der Reserve teilnehmen, müssen auf ein Minimum bzw. den konkreten Bedarf beschränkt sein.“
Swissgrid bringt zusätzlichen Optimierungsvorschlägen ein
Für Swissgrid ist die Wasserkraftreserve eine nachvollziehbare und notwendige Massnahme zur Erhöhung der Versorgungssicherheit der Schweiz und muss schnell umgesetzt werden. Mittel- und langfristig sind weitere Massnahmen nötig, um wirkungsvoll einem Strommangel zu begegnen. Diese hat Swissgrid gemeinsam mit den Behörden und der Branche ausgearbeitet. Dazu gehören der Zubau an inländischer Produktionskapazität, beschleunigte Verfahren zum notwendigen Ausbau der Produktionskapazität und der Netzinfrastruktur sowie ein Stromabkommen mit der EU.
Swissgrid adressiert in der Vernehmlassung folgende Punkte:
- Der Bundesrat plant die Einführung der Wasserkraftreserve per Verordnung, damit sie bereits kommenden Winter bereitsteht. Swissgrid beantragt, dass der Gesetzgeber so rasch wie möglich ergänzende Grundlagen auf gesetzlicher Basis schafft.
- Die Vorbereitung, Vorhaltung und der Abruf der Wasserkraftreserve ist mit Kosten verbunden. Gemäss Verordnungsentwurf werden die Vorhalteentgelte und allfällige Abrufentschädigungen an die Kraftwerksbetreiber über die Swissgrid Tarife finanziert, was zu deren Erhöhung führen wird. Swissgrid sieht Optimierungsbedarf in der gesetzlichen Basis für die Anrechenbarkeit der Kosten.
- Optimierungsbedarf sieht Swissgrid auch in Vorgaben, Vereinbarungen und Prozessen zum Aufbau und zur operativen Abwicklung der Wasserkraftreserve sowie in der Reduktion finanzieller Risiken.
- Es sind zusätzliche vertragliche Vereinbarungen mit den Bilanzgruppen und Kraftwerksbetreibern notwendig, für deren Ausarbeitung nur wenig Zeit zur Verfügung steht.
- Stellungnahme zur Verordnung über die Errichtung einer Wasserkraftreserve des VSE >>
- Zusammenfassung der Stellungnahme von Swissgrid >>
Text: VSE
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