Erfreulich ist insbesondere die ausdrückliche Feststellung der UREK, dass angemessen hohe Wasserzinse durchaus als Entschädigung für die Nutzung der Ressource Wasser und auch als regionalpolitische Unterstützung von strukturschwachen Randregionen zu verstehen sind.
Die IBK hat sich nie grundsätzlich gegen eine Neuregelung der heutigen Wasserzinsbestimmungen ausgesprochen. Auch eine Flexibilisierung ist für die IBK denkbar, sofern die entsprechenden Parameter stimmen.
Die IBK ist erfreut darüber, dass sich die UREK des Ständerates der Argumentation der Gebirgskantone und der Konzessionsgemeinden angeschlossen hat. Nichts desto trotz werden aber die zusammen mit den Konzessionsgemeinden des Kantons Wallis beschlossenen Rückstellungen für ein allfälliges Referendum weiterverfolgt. Der Ständerat wird die Vorlage als Erst-Rat schon gegen Ende September behandeln. (Siehe ee-news.ch vom 3.9.18 >>)
Text: Interessengemeinschaft Bündner Konzessionsgemeinden (IBK)
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