In den Ausschreibungen für Biomethananlagen hatte die deutsche Bundesnetzagentur bislang noch keine Höchstwertfestlegung erlassen. Zu den letzten beiden Gebotsterminen dieser Technologie wurde kein Gebot eingereicht.

Deutschland: Bundesnetzagentur legt Höchstwerte der Ausschreibungen für Biomasse- und Biomethananlagen fest

(PM) Die deutsche Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte für die Ausschreibungen der Biomasse- und Biomethananlagen der kommenden zwölf Monate festgelegt. Der Höchstwert für neue Biomasseanlagen beträgt nun 19.43 ct/kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19.83 ct/kWh. Für Biomethananlagen können nunmehr bis zu 21.03 ct/kWh geboten werden.


Mit der Festlegung des Höchstwerts für bestehende Biomasseanlagen wolleman für stabile und verlässliche Bedingungen sorgen, so Klaus Müller, Präsident der deutschen Bundesnetzagentur. Die Erhöhung der Höchstwerte für neue Biomasseanlagen und Biomethananlagen trage dagegen der in diesen Bereichen in den letzten Ausschreibungen geringen Anzahl an Geboten (siehe ee-news.ch vom 5.10.23 >> und ee-news.ch vom 13.10.23 >>) und höheren Stromgestehungskosten Rechnung.

Anpassungen der Höchstwerte für Biomasseausschreibungen
Die neue Festlegung gilt für Biomasseanlagen, die über Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Bei diesen Ausschreibungen können Gebote sowohl für die Förderung von Neuanlagen als auch für eine Weiterförderung von Bestandsanlagen abgegeben werden. Der Wert für neue Biomasseanlagen wurde verglichen mit dem im Vorjahr festgelegten Wert erhöht, da für solche Anlagen kaum Gebote abgegeben wurden und die Stromgestehungskosten neuer Anlagen deutlich über dem bislang geltenden Höchstwert liegen.

Für bestehende Biomasseanlagen musste der Wert nicht erhöht werden, da in diesem Segment mit dem 2023 durch Festlegung bestimmten Höchstwert eine grosse Wettbewerbsintensität bestand und auch in diesem Jahr zu erwarten ist.

Anpassung des Höchstwerts für Biomethanausschreibungen
In den Ausschreibungen für Anlagen, die Biogas verstromen, das an einem anderen Ort ins Gasnetz eingespeist wurde (Biomethananlagen), hatte die deutsche Bundesnetzagentur bislang noch keine Höchstwertfestlegung erlassen. Zu den letzten beiden Gebotsterminen dieser Technologie wurde kein Gebot eingereicht. Der neue Höchstwert soll helfen, die offensichtliche Förderlücke zu verringern.

Die Festlegungen gelten jeweils für die Ausschreibungen in den kommenden zwölf Monaten und damit bereits für beide gerade bekanntgemachten Gebotstermine zum 1. April 2024. Die Festlegungen werden im nächsten Amtsblatt der deutschen Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Höchstwerte für Biomasseausschreibung >>

Höchstwert für Biomethanausschreibung >>

Text: Deutsche Bundesnetzagentur

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Partner

  • Agentur Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Ist Ihr Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienz tätig? Dann senden sie ein e-Mail an info@ee-news.ch mit Name, Adresse, Tätigkeitsfeld und Mail, dann nehmen wir Sie gerne ins Firmenverzeichnis auf.