Anderenfalls droht eine schleichende, unbemerkte Kontamination des Grundwassers. Ein Monitoring erfolgt für die in Frac-Fluiden und dem Grossteil der in Lagerstättenwasser enthaltenen Stoffe bisher nicht.
Kein geeignetes Konzept
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des deutschen Bundesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) erklärt hierzu: „Fracking und das Versenken von Lagerstättenwasser stellen eine erhebliche Gefahr für das Grundwasser dar. Auch mit dem kürzlich verabschiedeten Fracking-Recht ist Fracking nicht verboten. Vielmehr kann die Fracking-Technik in Tight-Gas-Reservoirs Anwendung finden. Dem stehen bisher keine geeigneten Konzepte für ein systematisches und umfassendes Monitoring im Bereich des Grundwassers gegenüber. Die sachgerechte Lösung wäre ein ausnahmsloses Verbot von Fracking und der Verpressung von Lagerstättenwasser in den Untergrund. Solange dies nicht geschieht, sollte die Problematik des notwendigen Monitorings im Rahmen der Änderung der Grundwasserverordnung gelöst werden. Dazu muss festgelegt werden dass die für Fracking typischen Substanzen ermittelt werden. Nur so kann erreicht werden, dass aus dem Fracking resultierende Grundwasserbeeinträchtigungen beurteilt und unterbunden werden. Eine Verschlechterung des chemischen Zustands des Grundwassers ist nicht hinnehmbar.“
Stellungnahme des BBU zur 1. Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung >>
Text: Deutscher Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
0 Kommentare