Von der Förderung profitieren Projekte zur Errichtung sowie Erweiterung von Speicher- und PV-Anlagen. Hierbei müssen die Anlagen innerhalb eines Jahres, nach Zusicherung der Zuschüsse, in den Betrieb gehen, um den Zuschuss zu erhalten.
Investitionszuschuss
Verfügt die Anlage über eine Speicherkapazität im Umfang von mindestens 0.5 kWh pro kWp installierter Engpassleistung oder wird eine bestehende Anlage oder eine bestehende Speicherkapazität in diesem Ausmass erweitert, kann ein Investitionszuschuss von 500 Euro pro kWh gewährt werden. Insgesamt gelten bis zu 10 kWh Speicherkapazität pro kWp der installierten Engpassleistung als förderfähig. Zudem können PV-Anlagen mit einer Engpassleistung bis einschliesslich 100 kWp mit 250 Euro pro kWp und über 100 kWp bis 500 kWp mit 200 Euro pro kWp unterstützt werden. Dabei ist der Investitionszuschuss auf maximal 30 % der Errichtungskosten und 45 % der umweltrelevanten Mehrkosten begrenzt.
In dem Beschluss wurden ausserdem zusätzliche Mittel für Wind- und Kleinwasserkraft festgelegt. Somit stehen 2017 und 2018 jeweils 30 und 15 Mio. Euro für die Windenergie bereit. Die Kleinwasserkraft erhält Mittel über 2 Mio. Euro in 2017 und 1.5 Mio. Euro in 2018.
©Text: Deutsche Exportinitiative Erneuerbare Energien (EEE)
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