EU Kommission: verklagt Polen, Zypern und Rumänien

(EU) Die Europäische Kommission verklagt Polen und Zypern vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen der Nichtumsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien. Ziel der Richtlinie ist es, bis zum Jahr 2020 in der EU eine Erneuerbare-Energien-Quote von 20 % zu erreichen. Die Frist für die Umsetzung der genannten Richtlinie durch die Mitgliedstaaten war der 5. Dezember 2010. Zudem verklagt sie Rumänien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen unvollständiger Umsetzung der EU-Vorschriften für den Energiebinnenmarkt.


Für Polen schlägt die Kommission ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 133 228,80 EUR und für Zypern ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 11 404,80 EUR vor. Bei der Festlegung der vorgeschlagenen Zwangsgelder werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt. Im Fall eines positiven Urteils des Gerichtshofs sind die täglichen Zwangsgelder vom Datum der Verkündung des Urteils bis zum Abschluss der Umsetzung zu zahlen. Über die endgültige Höhe der Zwangsgelder entscheidet der Gerichtshof.

Weitere Informationen: IP/13/259 >>

Klage gegen Rumänien
Die Europäische Kommission verklagt Rumänien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen unvollständiger Umsetzung der EU-Vorschriften für den Energiebinnenmarkt. Bislang hat Rumänien die Strom- und die Gasrichtlinie nur teilweise umgesetzt. Die Mitgliedstaaten hätten die genannten Richtlinien bereits zum 3. März 2011 vollständig umsetzen müssen.

Für jede nur zum Teil umgesetzte Richtlinie schlägt die Kommission ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 30 228,48 EUR vor. Bei der Festlegung dieses Zwangsgelds werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt. Im Fall eines positiven Urteils des Gerichtshofs sind die täglichen Zwangsgelder vom Datum der Verkündung des Urteils bis zum Abschluss der Umsetzung zu zahlen. Über die endgültige Höhe der Zwangsgelder entscheidet der Gerichtshof.

Weitere Informationen: IP/13/260 >>

Text: Europäische Kommission

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