Folgende Technologien sollen im Gesetz berücksichtigt werden und eine Einspeisevergütung erhalten:
- Windenergie
- Photovoltaik
- Geothermie
- Wasserkraft
- Biogas
- Biomasse
- Wellen- und Gezeitenkraft
Neben der Einspeisevergütung wird eine Befreiung von der Verbrauchssteuer ebenfalls angedacht. Zusätzlich soll ein beschleunigter Netzzugang für kleinere Anlagenklassen ermöglicht werden. Der aktuelle Regierungsvorschlag kann hier abgerufen werden (in polnischer Sprache). Mit den Änderungen im Förderregime wird voraussichtlich ein neues Ziel von 15,5 Prozent (vorher 15 Prozent) Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch von Regierungsseite ausgegeben.
Seit 2005 Quotensystem
Für die gegenwärtige Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen hat Polen seit 2005 ein Quotensystem eingeführt. Energieunternehmen, Erzeuger und Netzbetreiber müssen einen gesetzlich festgelegten Anteil an Strom aus erneuerbaren Energiequellen an die Endabnehmer verkaufen. Dieser Anteil betrug im Jahr 2011 10,4 Prozent und soll bis 2017 auf 12,9 Prozent ansteigen.
Die polnische Regierung hat seit dem EU-Beitritt konsequent einen Reformprozess und die Anpassung des Energiemarktes an Ziele und Anforderungen der EU eingeleitet. Im Gas- und Strommarkt wurden Schritte in Richtung einer Liberalisierung und Demonopolisierung angestossen, der Prozess ist allerdings noch nicht beendet.
Weitere Informationen: Wirtschaftsministerium Polen >>
Text: Deutsche Exportinitiative
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