Europa- und völkerrechtlicher Verpflichtungen
Das SUP-Verfahren muss gemäss Europa- und völkerrechtlicher Verpflichtungen im Falle möglicher grenzüberschreitender Auswirkungen durchgeführt werden. Es verfolgt das Ziel, Pläne und Programme im Laufe ihrer Ausarbeitung und vor ihrer Genehmigung unter Einbeziehung angrenzender Staaten einer Umweltprüfung zu unterziehen.
Dreimonatige Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahmen und Eingaben, auch in deutscher Sprache, sind unmittelbar an die zuständige Behörde in Polen zu richten. Mit den beteiligten Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt) wurde eine dreimonatige Öffentlichkeitsbeteiligung vereinbart, d.h. der Zeitraum endet am 4. Januar 2012.
Einzelheiten zum Verfahren, u. a. die von der polnischen Behörde für das Verfahren übersandten Unterlagen, können über die Internetseite des Bundesumweltministeriums abgerufen werden. Stellungnahmen und Eingaben sind unmittelbar an die zuständige Behörde in Polen zu richten.
Eigenständige Nutzung der Kernenergie
Polen will in die eigenständige Nutzung der Kernenergie einsteigen. Mit dem Entwurf des Kernenergieprogramms stellt das polnische Wirtschaftsministerium den Umfang und die Struktur der Massnahmen vor, die aus dortiger Sicht für den Einstieg notwendig sind.
Informationen SUP-Verfahren >>
Text: Deutsches Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit BMU
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