Ein Anteil des Netzreservebedarfs für den Winter 2024/2025 in Höhe von 5580 Megawatt wird von deutschen Netzreservekraftwerken gedeckt. Die verbleibenden 1367 Megawatt werden über ausländische Kraftwerke gedeckt.

Deutsche Bundesnetzagentur: Bestätigt Netzreservebedarf im Strombereich für das Winterhalbjahr 2024/2025 und das Winterhalbjahr 2026/2027

(PM) Die deutsche Bundesnetzagentur hat Ende April die erforderliche Netzreserve für das Winterhalbjahr 2024/2025 und das Winterhalbjahr 2026/2027 bestätigt. Klaus Müller, Präsident der deutschen Bundesnetzagentur: „Der sichere Netzbetrieb im nächsten Winter ist gewährleistet. Der Reservebedarf fällt niedriger aus, weil einzelne Netzausbauprojekte fertiggestellt wurden. Dadurch sinkt derRedispatchbedarf, für den die Netzreserve vorgehalten wird. Alte Kohlekraftwerke werden nicht mehr für die Stromversorgung am Markt benötigt. Sie kommen nur noch in Ausnahmefällen zum Einsatz, wenn in einzelnen Stunden der Netzbetrieb dies erfordert.“


Die Bundesnetzagentur hat den Gesamtbedarf an Netzreservekraftwerken von 6947 Megawatt für den Winter 2024/2025 bestätigt. Im vergangenen Winter wurden noch eine Reihe von Kraftwerken aus der Netzreserve aufgrund des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes am Markt eingesetzt. So sollte Erdgas im Bereich der Stromerzeugung eingespart werden. Durch den vorübergehenden Wechsel dieser Kraftwerke aus der Netzreserve in den Markt fiel der Bedarf im vergangenen Winter rechnerisch niedriger aus. Diese Kraftwerke konnten nun aus dem Markt ausscheiden und in die Netzreserve zurückkehren. Nominell erhöht das den Reservebedarf.

Redispatchbedarf verringert
Der diesjährige Netzreservebedarf ist daher vor allem mit dem Winter 2022/2023 vergleichbar. Dieser betrug 8264 Megawatt. Grund für den niedrigeren Bedarf im Winter 2024/2025 ist, dass einzelne Netzausbauprojekte fertiggestellt werden konnten und eine konsequente Höherauslastung der bestehenden Stromleitungen seit 1. Januar 2023 erfolgt. Dadurch verringert sich der Redispatchbedarf, für dessen Deckung die Netzreserve vorgehalten wird.

Höherer Netzreservebedarf im Winter 2026/2027
Ergänzend zum bevorstehenden Winter wird regelmässig der Bedarf für einen weiter in der Zukunft liegenden Winter ermittelt. Für den betrachteten Winter 2026/2027 beträgt der Netzreservebedarf 9202 Megawatt. Grund für den Anstieg sind der zu erwartende Wiederanstieg des Stromverbrauchs und die europäisch vorgegebene Ausweitung der grenzüberschreitenden Handelskapazitäten. Zusammen mit dem Fortschritt beim Zubau von Windenergieanlagen im Norden Deutschlands und lastfernen grossen PV-Freiflächenanlagen führt dies dazu, dass die benötigte Elektrizität aufgrund der Verzögerungen beim Netzausbau noch nicht vollständig in die verbrauchsstarken Regionen transportiert werden kann.

Deckung des Reservebedarfs
Ein Anteil des Netzreservebedarfs für den Winter 2024/2025 in Höhe von 5580 Megawatt wird von deutschen Netzreservekraftwerken gedeckt. Wie bereits in den vergangenen Jahren werden die verbleibenden 1367 Megawatt über ausländische Kraftwerke gedeckt (2022: 1424 Megawatt, 2023: 1334 Megawatt). Die Übertragungsnetzbetreiber werden Kraftwerksbetreiber im Ausland auffordern, bis Mitte Mai ihr Interesse an der Netzreserve anzumelden. Anschliessend führen die Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur Vertragsverhandlungen.

Reserven für die Netzsicherheit
Die Vorhaltung einer Netzreserve dient dazu, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verhindern, die aufgrund des immer noch unzureichenden Netzausbaus bestehen. Dazu wird die Erzeugung vor einem drohenden Engpass im Netz reduziert und gleichzeitig die Erzeugung dahinter erhöht. Dieser Redispatch genannte Ausgleichsmechanismus wird zunächst mit am Markt agierenden Kraftwerken durchgeführt. In bestimmten Netzsituationen reichen diese Kraftwerke jedoch nicht zur Netzentlastung aus. In diesen Fällen müssen zusätzlich Netzreservekraftwerke eingesetzt werden.

Finanzierung über Netzentgelte
Die inländische Netzreserve besteht aus zur Stilllegung angezeigten Kraftwerken, die systemrelevant sind und deshalb nicht stillgelegt werden dürfen. Dies Kraftwerke werden ausschliesslich auf Anforderungen der Übertragungsnetzbetreiber und ausserhalb des Strommarktes eingesetzt. Die ausländische Netzreserve besteht aus speziell zu diesem Zweck vertraglich verpflichteten Kraftwerken. Die Kosten für die Vorhaltung der Kraftwerke und deren Abrufkosten sind Bestandteil der Gesamtredispatchkosten und werden über die Netzentgelte refinanziert.

Die Übertragungsnetzbetreiber hatten der Bundesnetzagentur am 11. März 2024 ihre diesjährige Systemanalyse und den daraus resultierenden Bedarf an Netzreserve zur Prüfung vorgelegt. Die Feststellung des Netzreservebedarfs bildet den Abschluss der Prüfung durch die Bundesnetzagentur.

Feststellung des Bedarfs an Netzreserve für den Winter 2024/2025 sowie den Betrachtungszeitraum April 2026 bis März 2027 >>

Abschlussbericht Systemanalysen 2024 der Übertragunsnetzbetreiber >>

Weitere Informationen >>

Text: Deutsche Bundesnetzagentur

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